Ausschreibung
Neubau Förderschulcampus am Standort Friedensweg; Generalplanungsleistungen
AusfĂĽhrung:
Niedersachsen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Neubau Förderschulcampus am Standort Friedensweg; Generalplanungsleistungen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die beiden Förderschulen Montessori-Schule an der Ernst-Sievers-Straße (Schwerpunkt geistige Entwicklung) und Anne-Frank-Schule an der Knollstraße (Schwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung) befinden sich in einem schlechten baulichen und energetischen Zustand und entsprechen nicht mehr den heutigen didaktischen Anforderungen. Zur nachhaltigen Verbesserung der Rahmenbedingungen soll ein Förderschulzentrum am Friedensweg im Stadtteil Schinkel-Ost errichtet werden. Ziel ist es, beide Schulen eigen-ständig zu erhalten, da sie unterschiedliche Bedürfnisse für Ihre Schülerinnen und Schüler erfüllen. Gleichzeitig sollen durch den gemeinsamen Campus Synergieeffekte genutzt werden. Der gemeinsame Förderschulcampus soll in einzelnen Lernhäusern bestehend aus Lern-Clustern errichtet werden. Die Montessori-Schule unterteilt hierbei die Primarstufe, den Sekundarbereich I und den Sekundarbereich II auf drei Lernhäuser. Die Anne-Frank-Schule unterteilt die Primarstufe und die Sekundarstufe I auf jeweils zwei Lernhäuser, sodass sie sich auf insgesamt vier Lernhäuser erschließen wird. In den jeweiligen Lernhäusern sind die allgemeinen Unterrichtsräume, die dazugehörigen Differenzierungsräume, Therapieräume sowie Räumlichkeiten für Lehrmaterialien und die sonstigen schul-spezifischen Bedarfe vorgesehen. Darüber hinaus hält das Lernhauskonzept pädagogische Räume für Ruhebereiche, Sozialtrainings und Freizeitgestaltung vor. Angegliedert ist jeweils eine Lehrerstation mit Räumen für Mitarbeitende und weiteren Besprechungsmöglichkeiten. Es ist eine gemeinsame Nutzung im Hinblick auf die Therapiebäder, die Sport-halle sowie im Bereich der Fachräume beabsichtigt. Diese sollen in einem gemeinsamen Sport- und Therapiezentrum sowie in gemeinsamen Kreativhäusern entstehen. Das Raumprogramm weist insgesamt eine Hauptnutzfläche ohne notwendige Verkehrsflächen, wie Flure, Treppenhäuser etc., von 14.601 m2 auf. Die städtebauliche Studie Förderschulcampus Friedensweg Osnabrück des Büros ASTOC-Studie geht von einer Bruttogrundfläche (BGF) von 24.440 m2 aus. Die Schulhoffläche liegt bei rd. 7.500 m2, für die Themenfelder Erschließung und Parken wird von einem Flächenbedarf von rd. 5.067 m2 ausgegangen. Hinzukommen Flächen für das Regenwassermanagement von rd. 6.000 m2, so dass sich die Gesamtaußenanlagenfläche auf knapp 19.000 m2 beläuft. ? Da auf der zu bebauenden Fläche zahlreiche Restriktionen aus umweltfachlicher Sicht, insbesondere im Hinblick auf Stadtklima (bedeutende Frischluftverbindung in Richtung Schinkel), Grüne Finger, Wald und der artenschutzrechtlichen Notwendigkeit des unbeeinträchtigten Erhalts von Teilflächen auf der Fläche liegen, wurde zunächst eine städte-bauliche Machbarkeitsstudie erstellt, aus der die Variante Struktur-V1 als Vorzugsvariante herausgearbeitet wurde. Die gesamte Machbarkeitsstudie stellt die Basis für die Aufgabenstellung dar. Wesentliche Eckpunkte seien hier einmal explizit erwähnt: - Abstand zu Waldflächen (30m) und Baumreihen (15m), zum Röthebach sowie zur Gasdruckleitung entlang der Belmer Straße (Abb. 17 Restriktionen aus der Machbarkeitsstudie - Freihalten der bestehenden Starkregenfläche Röthebach - Eigene Adressbildung und Verkehrserschließung der jeweiligen Schule (über Friedensweg sowie über Belmer Straße) - Maximal zweigeschossige Bauweise - Verteilung der Gemeinschaftsflächen auf beide Seiten des Röthebachs - Maximal eine Überquerung des Röthebachs mittels Brücke (max. Breite 5m) (sie-he Machbarkeitsstudie "Umgang Röthebach" Seite 22-24) - Vorfahrt, Drop-Off-Zone und Warteplätze für Kleinbusse - Regenwassermanagement, -versickerung vor Ort Die Baumaßnahme soll einen möglichst geringen ökologisch Fußabdruck vor allem im Hinblick auf das Standortklima darstellen. Des Weiteren ist für den südlichen Teil des Gebietes unterhalb des Hof Entrup ein Landschaftsplan zu entwickeln (LPH 1-3), der durch eine getrennte Kostenberechnung zu bewerten ist, jedoch nicht durch den Generalunternehmer zur Ausführung kommen und nicht Teil der FLB sein soll. In kostenmäßiger Hinsicht ergeben sich unter Zugrundlegung von einem Kostenkennwert nach BKI von 2.600,00 EUR/m2 BGF (für die Kostengruppen 300 Hochbau und 400 Technik; Stand 2023) und Ansätzen für das Herrichten/Erschließen sowie für die Gestaltung der Außenanlagen Gesamtkosten von rd. 85 Mio. EUR.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2025-VgV-23/5-002</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: J4jCg6dc4D