Ausschreibung

Neubau einer Vierfeld-Sporthalle - erweiterte Rohbauarbeiten

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

31.07.2025 12:30 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Neubau einer Vierfeld-Sporthalle - erweiterte Rohbauarbeiten</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">5.1. Los: LV Erweiterter Rohbau Beschreibung: Die erweiterten Rohbauarbeiten umfassen Erdbau, Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Putzarbeiten, Zimmer- Holz- und Stahlbau- und Gerüstbauarbeiten. Der genaue Umfang der Arbeiten ist dem LV zu entnehmen. Die Entscheidung, den Gerüstbau innerhalb des Lospakets des erweiterten Rohbaus auszuschreiben, begründet sich in den Faktoren der außergewöhnlicheren technischen Erstellbedingungen. Betreffend der Sporthalle kann das Gerüst nicht in die Außenwände verankert werden und muss somit freistehend ausgeführt werden. Zusätzlich sind innenliegend in jeder Ebene Konsolen mit circa 30 cm vorzusehen und in Teilbereichen Innengeländer. Der Baufortschritt der Außenwände als Holzrahmenbau ist nur bedingt kalkulierbar und oftmals schubweise, sodass die Kollisionsgefahr der Ausführungsstände zwischen Rohbauer und Gerüstbauer sehr hoch ausfallen. Der Sozialtrakt hat die Besonderheit der auskragenden Betonfertigteile als Sichtbeton, welche nicht durch ein draufstehendes Fassadengerüst belastbar sind. Somit muss vom Gewerk Gerüstbau eine Aussteifung gewährleistet werden, die Kraftschlüssig an die Fertigteile angrenzt. Mögliche Beschädigungen der Fertigteile können bauablauftechnisch und finanziell weitreichende Folgen nach sich ziehen. Bei Vergabe an unterschiedliche Auftragnehmer ergäbe sich ein kritisches Streitpotential bei den erforderlichen Schnittstellen mit entsprechenden unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen. Zusammenfassend bestehen somit hinreichende wirtschaftliche und technische Gründe, die insoweit eine zusammenfassende Vergabe gemäß § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB beim erweiterten Rohbau erfordern und gegen ein eigenständiges Fachlos "Gerüstbau" sprechen. Nach den Regeln des Vergaberechts sind in einem Vergabeverfahren ausschließlich die in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragsbedingungen des Auftraggebers maßgeblich. Abweichende Liefer-, Zahlungs- und sonstige Vertragsbedingungen eines Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen sind deshalb unbeachtlich und werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil. Für den Fall, dass der Bestbieter als Vertragspartner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses dieses Verfahrens bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Die Möglichkeit des Wechsels aufgrund dieser Nachfolgeklausel eröffnet nicht den Weg zu Nachverhandlungen. Ein/e Nachfolger/in muss bereit sein, den Restauftrag auf der Grundlage ihres/seines Angebots abzuarbeiten. Zum Ausgleich für die Mehrkosten der Bearbeitung von Mindermengen sowie durchschnittlich zu erwartender anteiliger Mehrkosten ausschließlich zeitlich später erbrachter Leistungsanteile (auf Grund von zu erwartender allgemeiner Preissteigerung) wird bei Anwendung der Nachfolgeklausel eine pauschale Preisanpassung gewährt, wenn eine ursprünglich auf den Gesamtauftragswert und/oder -zeitraum abgestimmte Kalkulation für den Rest nicht mehr stimmt, und zwar um + 3% bei Rest < 70 % und + 4% bei < 50%.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: nVSqbzXrzc