Ausschreibung
Neubau einer Förderschule (GB) in 39307 Genthin Fachplanung technische Ausrüstung, ELT, ANG 4 bis 6
AusfĂĽhrung:
Sachsen-Anhalt
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Neubau einer Förderschule (GB) in 39307 Genthin Fachplanung technische Ausrüstung, ELT, ANG 4 - 6</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Landkreis Jerichower Land beabsichtigt auf seiner Liegenschaft in Genthin, Fabrikstraße 7, die Errichtung einer Förderschule für Kinder mit verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten (Menschen mit geistiger Behinderung, nachfolgend „GB“, Menschen). Der Neubau wird auf Grund kontinuierlich aufwachsender Schülerzahlen in der bestehenden Förderschule in Burg, der Lindenschule, die den dort verfügbaren räumlichen Rahmen sprengen, erforderlich. Er dient damit den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Beschulung und wird auf Grund des Standortes in Genthin auch angemessenen Schülerbeförderungszeiten gerecht. Für die Standortkonzeption spielen die schulpädagogischen Anforderungen an Raumbedarfe in der allgemeinen als auch therapeutischen Betreuung, der Umgebung hinsichtlich öffentlicher Teilhabe, die Hortbetreuung sowie der Schülerbeförderungszeiten eine entscheidende Rolle. Für die Betrachtung eines Neubaus werden 60 Schüler zugrunde gelegt, so dass 100 Schüler am bisherigen Standort der Lindenschule in Burg verbleiben. Damit wird dort die ursprüngliche Kapazitätsgrenze von 100 Schülern wiederhergestellt. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 10.532 m². Es grenzt direkt an den Genthiner Volkspark und steht im Gesamtensemble mit selbigem unter Denkmalschutz. Vor diesem Hintergrund bestehen hohe Anforderungen an den Neubau, auch hinsichtlich der Integration in das und der Bewahrung des kulturhistorischen Ensembles, welches mit bauzeitlichen Hinterlassenschaften wie der Kugelsonnenuhr, dem Springbrunnen und historischen Wegebefestigungen weit in das Baugrundstück hineinreichen. Zudem bestehen damit jedoch auch gute Voraussetzungen für eine Förderschule (GB), insbesondere hinsichtlich der Lage in der Stadt Genthin, zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Eine sach- und fachgerechte Planung und Gestaltung eines ebenerdigen, größtenteils eingeschossigen Baukörpers für eine Schule mit einer barrierefreien Erschließung und Entfluchtung im Evakuierungs-/Brandschutzfall wird vorausgesetzt. Das Grundstück ist erschlossen und verfügt über Anschlüsse an Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser, Abwasser, Gas). Diese liegen im Bereich der Fabrikstraße direkt an der Grundstücksgrenze an.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">ZVS/65/002/25</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: CIhRiFO2tB