Ausschreibung
Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Wiesbadener Straße, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9
AusfĂĽhrung:
Schleswig-Holstein
Frist:
29.08.2025 11:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte an der Wiesbadener Straße, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">PROJEKTBESCHREIBUNG KURZ 1. AUSGANGSSITUATION Da das angestrebte Versorgungsziel in Kindertageseinrichtungen in Wiesbaden aktuell noch nicht erreicht ist, wurde mit Stadtverordnetenbeschluss 0385 vom 02.11.23 die Nutzung des Grundstücks der SEG, Wiesbadener Straße 37-39 in Mainz-Kastel für die Errichtung einer Kindertagesstädte mit 5 Gruppen bestätigt. Die SEG wurde durch die Landeshauptstadt Wiesbaden vorerst mit der Umsetzung der Leistungsphasen 1-4 HOAI beauftragt. Auf Grundlage der zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung mit Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI erfolgt seitens des Revisionsamtes die Plausibilitätsprüfung. Mit den Ergebnissen der Plausibilitätsprüfung wird eine Ausführungsvorlage zur Realisierung der Maßnahme erstellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Weitere Leistungsphasen (LP 5- LP 9) können erst nach der Beschlussfassung erfolgen. 2. RAHMENBEDINGUNGEN Das Baugrundstück (im Eigentum der SEG Wiesbaden mbH) befindet sich in der Wiesbadener Straße 37-39, Mitte Mainz-Kastel in Rheinnähe in einem mit Wohnhäusern bebauten Gebiet. Es besteht aus den Flurstücken 14/1 (2.112 m²) und 26/26 (130 m²) mit einer Gesamtgröße von 2.242 m² und ist mit 2 Wohngebäuden bebaut. Flankierend zu beiden Gebäuden sind Garagen an den seitlichen Grundstücksgrenzen angeordnet. Es besteht kein rechtsgültiger Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB, das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Umgebung ist dem Baugebietstyp Wohngebiet allgemein zuzuordnen. In Abstimmung mit dem Amt für Soziale Arbeit wurden im Vorfeld durch eine Machbarkeitsstudie zwei Ausführungsvarianten der KiTa geprüft: 1. Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, 2. Neubauvariante. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass sich das Bestandsgebäude nur bedingt für eine KiTa-Nutzung eignet. Es wurde daher entschieden, die Neubauvariante umzusetzen. Das Bestandsgebäude ist bis zum 30.04.2026 an die Stadt Wiesbaden vermietet. Danach soll das Gebäude sowie die Nebenanlagen niedergelegt werden. Die Abbruchplanung des Bestandes ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 3. ANFORDERUNGEN Es ist der Neubau einer 5-gruppigen Kindertagesstätte zu planen. Bauherr und Auftraggeberin ist die SEG, die KiTa soll an das Amt für Soziale Arbeit vermietet werden. Das Amt für Soziale Arbeit wird als Nutzer eng in den Planungsprozess miteinbezo-gen. Für die KiTa gibt es ein vom Amt für Soziale Arbeit erstelltes Raumprogramm, das als Grundlage / Mindestanforderung für die Planung der 5-gruppigen KiTa dient. Für die KiTa ist folgendes Raumprogramm von insgesamt rund 1.226 qm zzgl. rund 1.292 qm Außenbereich als Planungsbasis heranzuziehen (siehe auch Anlage 4 - Raumprogramm Kita): • 5 altersübergreifende Gruppen mit 440 qm • Gemeinschaftsflächen mit 142 qm • Wirtschaftsflächen mit 100 qm • Leitung/ Verwaltung mit 84 qm • Außenanlagen mit mind.1.292 qm Die Gruppenräume sind ausreichend mit Sonnenschutz und Akustikdecken zu versehen. Ein direkter Zugang zum Sanitär- und Schlafraum ist vom jeweiligen Gruppenraum aus erforderlich. Die Unterbringung der Gruppenräume im Erdgeschoss ist wünschenswert, ein Zugang zu den Außenflächen ist zwingend erforderlich. Aus allen pädagogischen Räumen (inkl. Mehrzweckraum und Projekträumen) muss ein zweiter baulicher und selbstständig begehbarer Rettungsweg vorgesehen werden (z.B. Außentreppe, ggf. mit vorgelagerten Fluchtbalkon). Pro Betreuungsbereich muss eine Personaltoilette vorgesehen werden. Im Fall einer mehrgeschossigen Kita ist ein Aufzug für die barrierefreie Zugänglichkeit einzuplanen. 4. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. 5. ZEITPLAN Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. November 2025 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Juni 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. September 2026 Abschluss LPH 4: ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. Juni 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Juni 2028 6. ANRECHENBARE KOSTEN Anrechenbare Kosten: 3.008.298,32 €</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: fwCSfEieyl