Ausschreibung
Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Verbindung mit Geschosswohnungsbau, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 und Bauphysik LPH 1-8
AusfĂĽhrung:
Niedersachsen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Verbindung mit Geschosswohnungsbau, Wiesbaden; Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 und Bauphysik LPH 1-8</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">PLANUNGSGEGENSTAND ist die Tragwerksplanung LPH 1-6 und die Bauphysik LPH 1-8 in stufenweiser Beauftragung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte in Verbindung mit Geschosswohnungs-bau im Wohngebiet Hainweg in Wiesbaden-Nordenstadt. Die KiTa ist ein Ersatzneubau für eine entfallene Einrichtung im Ortsgebiet Nordenstadt. AUSGANGSSITUATION Auf einer 21 ha großen, ehemals landwirtschaftlich genutzten Ackerfläche wird seit 2017 das neue Wohngebiet "Hainweg" in Wiesbaden-Nordenstadt entwickelt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden reagierte damit auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf der vergange-nen Jahre, der den Prognosen zur Folge auch in Zukunft weiter anhält. Die gesamte Bebauung bietet Platz für etwa 650 Wohneinheiten. Neben Wohngebäuden wurden auch verschiedene soziale Einrichtungen geschaffen. Im Norden des Wohngebietes befindet sich die "DRK KiTa Hainweg", im südlichen Bereich wurde Ende 2023 die "KiTa Kiebitzweg" eröffnet, die sich im Erdgeschoss eines Wohngebäudes befindet. Die Quartiersmitte wird von einem Quartiersplatz und einem großzügigen Grünzug, dem Hainpark gebildet. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll am östlichen Rand des Wohngebietes eine dritte KiTa als Ersatzneubau für eine entfallene Einrichtung entstehen. Die KiTa musste ihren alten Standort in Nordenstadt aufgeben und ist seither in einem Container-Provisorium auf dem Gelände der KiTa Heerstraße untergebracht. Vor dem Hintergrund des immer noch hohen Wohnraumflächenbedarfes soll der Ersatzneubau als Wohn- und KiTa-Gebäude mit KiTa im Erdgeschoss (und teilw. 1. OG) und Wohnungen in den Obergeschossen errichtet werden. ANFORDERUNGEN Das zu planende Gebäude hat zwei Nutzungseinheiten (KiTa und Wohnen), Bauherr und Auftraggeber ist die SEG. Die Wohnungen wird die SEG auf dem freien Wohnungsmarkt anbieten und vermieten, die KiTa wird die SEG an das Amt für Soziale Arbeit vermieten. Das Amt für Soziale Arbeit wird als Nutzer in den Planungsprozess miteinbezogen. Alle im Planungsverlauf entstehenden Kosten sind nach den beiden Nutzungseinheiten Wohnen und KiTa getrennt zu führen. Ausschreibung sollen soweit möglich in zwei Lose aufgeteilt werden. Andernfalls sind die Kosten anhand eines Faktors auf die beiden Nutzungseinheiten aufzuteilen. Für die KiTa gibt es ein vom Amt für Soziale Arbeit erstelltes Raumprogramm, das als Grundlage / Mindestanforderung für die Planung der 4-gruppigen KiTa dient. Die im 1. OG und 2. OG zu planenden Wohnungen werden nicht gefördert, sollen aber an den Standard des geförderten Wohnungsbaus angelehnt sein. In der Machbarkeitsstudie ergeben sich acht Wohneinheiten (2- bis 3-Zimmer-Wohnungen) mit Größen zwischen 50qm und 75qm, die als Orientierung dienen. Der genaue Wohnungsmix ist in Abstimmung mit der AG in der weiteren Planung zu konkretisieren. Das Gebäude soll möglichst nicht unterkellert werden (abweichende Abgabe ggü. der Machbarkeitsstudie, Anlage 1). GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Tragwerksplanung: Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau gem. Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49-52 HOAI 2013, in der Fassung 2021. Grundleistungen Leistungsphase 1-6 und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.1 zum Vertragsentwurf. Fachplanung Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung Fachplanung Bauphysik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI 2013, in der Fassung 2021, Punkt 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 sowie AHO-Schriftenreihe Heft 23 Ausgabe 2022 Leistungsbild "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" für den Neubau. Grundleistungen Leistungsphasen 1-8 und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.2 zum Vertragsentwurf. Fachplanung Bauphysik, "Bauakustik" Fachplanung Bauphysik gem. Anlage 1 zu §3 Abs. 1 HOAI 2013, in der Fassung 2021, Punkt 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.4, Leistungsbild "Bauakustik" für den Neubau. Grundleistungen Leistungsphasen 1-8 und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.3 zum Vertragsentwurf. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. KOSTENRAHMEN Anrechenbare Leistungen Fachplanung Tragewrksplanung: 1.977.125,51 € Fachplanung Bauphysik "Wärmeschutz und Energiebilanzierung": 4.505.697,37 € Fachplanung Bauphysik "Bauakustik / Schallschutz": 4.539.803,36 € ZEITPLANUNG Beginn der Leistungserbringung: ca. Juni 2025 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar / Februar 2026 Einreichung Bauantrag: ca. März 2026 Baubeginn: ca. Februar 2027 Baufertigstellung: Anfang 2028</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: INtUegigKA