Ausschreibung

Modifizierung Transport- und Stapelfahrzeug

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Modifizierung Transport- uns Stapelfahrzeug (TSF)</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gewährleistet als in privater Rechtsform organisierte Gesellschaft des Bundes mit Sitz in Essen den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Zwischenlager Ahaus und Gorleben. Zum 1. Januar 2019 wurden auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke an die BGZ übertragen. Seit 2020 führt die BGZ auch Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle an den Standorten deutscher Kernkraftwerke. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ. Für die Handhabung von Behältern der Bauart Castor MTR3 mit abgebrannten Brennelementen hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH ab dem Jahr 2015 in Zusammenarbeit mit der Fa. HUBTEX sowie AMAS Technology GmbH ein Transport- und Stapelfahrzeug (TSF) entwickelt. Die Anforderungen für die Entwicklung/ Ausführung mussten aus dem bestehenden Regelwerk (KTA3902 4.3) übertragen werden, da es kein eigenständiges Regelwerk für den Anwendungsbereich gibt. Die Komplexität dieser Prototypentwicklung erforderte eine Aufteilung des TSF in zwei Hauptkomponenten - Fahrwerk und Hubsystem. Das Hubsystem ist hierbei die primäre Komponente, da die Behälter damit hantiert werden. Dieses hat die Firma Hubtex entwickelt und gefertigt. Das TSF ist mit Abschluss der Kalthandhabung im BZA gem. den Anforderungen aus der KTA 3902 und 3903 erfolgreich abgenommen. Die gestellten Anforderungen aus der Richtlinie zur SEWD-IT, resultierend aus der ursprünglich festgelegten Schutzbedarfseinstufung, konnten aber nicht vollumfänglich nachgewiesen werden. Daher war eine vollständige Genehmigung zu Inbetriebsetzung des TSF nicht erfolgt. Mit Anpassung der Handhabungsbedingungen /-abläufen und technischen Anpassungen konnte eine Zustimmung zur Herabstufung der Schutzbedarfseinstufung erlangt werden, woraus sich eine Umsetzungsfähigkeit gem. der Richtlinie zur SEWD-IT erwirkt werden kann und somit zur Genehmigung der Inbetriebsetzung des TSF beiträgt. Zur Erlangung der Genehmigung muss das TSF technisch modifiziert werden. Die durchzuführenden technischen Anpassungen umfassen im Wesentlichen das Hubsystem, welches von HUBTEX entwickelt und gefertigt wurde. Erforderliche Anpassungen: 1. Begrenzung der Hubhöhe 2. Installation mehrstufiger Schalter 3. Begrenzung des Drehwerks 4. Begrenzung Fahrbereiche Die Umsetzung der v.g. Anpassungen erfordert umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der Komplexität des Gesamtaufbaus zur Steuerung, Programmierung und technischen Dokumentation, sowie der Anforderungen zur Prüfung und QS-Nachweise im Sinne der Auslegungskriterien nach KTA 3902 und KTA3903, sowie der Richtlinie SEWD-IT. Es werden demnach zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beauftragt, welche als Erweiterung i.S.d. § 14 Absatz 4 Nr. 5 VgV zu betrachten sind. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde eine technische Unvereinbarkeit herbeiführen und das Projektziel gefährden.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">Modifizierung Transport- uns Stapelfahrzeug</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: Gyp6wJYvkO