Ausschreibung
Modellvorhaben Neue Mitte Erfurt Südost - Wettbewerblicher Dialog nach § 18 VgV - Vergabe von Planungsleistungen zur Umgetsaltung der Verkehrsanlagen und öffentlichen Räume
AusfĂĽhrung:
Thüringen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Modellvorhaben Neue Mitte Erfurt Südost - Wettbewerblicher Dialog nach § 18 VgV - Vergabe von Planungsleistungen zur Umgetsaltung der Verkehrsanlagen und öffentlichen Räume</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Vergabe der Planungsleistungen für das Projekt der "Neuen Mitte" erfolgt mittels eines Wettbewerblichen Dialogs gemäß § 18 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Die genauen Rahmenbedingungen dieses dialogisch orientierten Vergabeverfahrens sind in der beigefügten Aufgabenstellung beschrieben. Insgesamt gliedert sich das Gesamtverfahren in folgende Phasen: - Teilnahmewettbewerb, - Dialogphase, - Verhandlungs-/Angebotsphase. In der Phase Teilnahmewettbewerb sollen entsprechend einer Bewertungsmatrix 3 bis 5 qualifizierte Planungsteams ausgewählt werden. In der Dialogphase werden die Entwürfe / Planungskonzepte von den Planungsteams entwickelt. Im Dialog mit der Auftraggeberin sollen die teilnehmenden Planungsteams jeweils ein planerisches Konzept erarbeiten, das von einem Empfehlungsgremium bestehend aus Sachgutachter*innen und Fachgutachter*innen, diese u. a. aus den Bereichen Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur und Verkehrsplanung, anhand von Bewertungskriterien bewertet wird. Dabei sollen die Lösungsvorschläge im Prozessverlauf im Dialog mit dem Empfehlungsgremium in zwei Zwischenkolloquien und im Vorfeld des Abschlusskolloquiums diskutiert werden. Bei einer Ortsbesichtigung im Zusammenhang mit dem ersten Zwischenkolloquium erhält jedes Planungsteam einen Einblick in die örtlichen Begebenheiten sowie die Möglichkeiten für Rückfragen zur Aufgabenstellung. Die Termine werden einzeln mit jedem Planungsteam durchgeführt. Die Präsenz und Teilnahme an diesen drei Terminen ist verpflichtend. Die Auftraggeberin sorgt in diesem Prozess für die Transparenz und Gleichbehandlung der Planungsteams. In der Verhandlungsphase erhalten die Planungsteams die Möglichkeit, das für die Bearbeitung vorgesehene Projektteam bzw. die Projektorganisation vorzustellen sowie ein Honorarangebot für die Planungsleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Entwurfs einzureichen. Die Formulierung des abschließenden Vergabevorschlags erfolgt auf der Grundlage der Zuschlagskriterien nach den Verhandlungsgesprächen durch die Addition der Bewertungen von Entwurf (Wichtung 65 %) und den Inhalten der Verhandlungsgespräche einschließlich Honorarangebot (Wichtung 35 %). Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Die Summe der Aufwandsentschädigung wurde auf der Basis HOAI 2021 auf Grundlage von Teilleistungen der Vorplanung für die vorliegende Planungsaufgabe ermittelt. Die Planungsteams die zu den gesetzten Abgabefristen vollständige und prüfbare Lösungsvorschläge einreichen und mit mindestens einer aussagefähigen Person an den oben beschriebenen Veranstaltungen (Ortsbegehung mit Konzeptdiskussion, Schulterblick und Abschlusskolloquium) teilnehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 70.000,00 Euro (netto). || RAHMENTERMINPLAN: Teilnahmewettbewerb: Juli/Aug. 2024 - Dialogphase: Nov. 2024 - Mai 2025 - Verhandlungs-/Angebotsphase: Juni/Juli 2025. || VERGABEGRUNDLAGEN: Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein kompetentes Planungsteam mit Erfahrung bei der Umsetzung von komplexen Maßnahmen der Neu- und Umgestaltung von innerörtlichen Straßen mit hohen Anforderungen an die Verkehrsfunktionalität, die Einbindung in das städtebauliche Umfeld und freiräumlichen Qualitäten ermittelt und beauftragt werden. Die Auftraggeberin wünscht für die Planung und Umsetzung dieses komplexen Projektes eine koordinierte und Disziplin übergreifende Zusammenarbeit der Beteiligten. Für die Phase des Wettbewerblichen Dialogs gibt es keine bindenden Vorgaben zur Rechtsform von Bewerbern und Teilnehmern. Voraussetzung ist für diese Phase, dass die Kerndisziplinen (Verkehrsanlagen Straße/Gleis, Freianlagen, Ingenieurbauwerke (Brücke)) vertreten sind. Die Hinzuziehung weiterer Planungsdisziplinen (insb. Stadtplanung und Tragwerksplanung) wird empfohlen. In der Verhandlungs- und Angebotsphase gilt für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe folgender Planungsleistungen: Grundleistungen folgender Leistungsbilder: - Objektplanung Verkehrsanlagen (Straße) gem. HOAI 2021 §§ 45-48 (Lph. 1-7) - Objektplanung Verkehrsanlagen (Gleis) gem. HOAI 2021 §§ 45-48 (Lph. 1-7) - Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2021 §§ 38-40 (Lph. 1-8) - Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2021 §§ 41-44 (Lph. 1-7) - Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2021 §§ 49-52 (Lph. 1-6) - Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 §§ 53-56 (Stadtbeleuchtung / LSA-Planung / Signal- und Sicherheitstechnik Gleis - Lph. 1-8) sowie eine Reihe von Besonderen Leistungen (die vollständige Auflistung der Vergabeleistungen ist Anlage 04 der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen). Für alle Leistungsbilder ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dies rechtfertigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der AN kann aus der stufen-/abschnittsweisen Übertragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadenersatzansprüche ableiten. Die Übertragung einer Auftragsstufe (Grundleistungen und Besonderen Leistungen) bildet keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht als Option der Auftragserweiterung.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2024-06-01</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: S2PSCgjpm6