Ausschreibung
Mittagsbetreuung u. Grundschulerweiterung Lenggries - Lstg. gem. §§49 ff HOAI-LPH 1-6, 8
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
12.03.2026 10:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Mittagsbetreuung u. Grundschulerweiterung Lenggries - Lstg. gem. §§49 ff HOAI-LPH 1-6, 8</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§49 ff HOAI - LPH 1 - 6, 8; Die Gemeinde Lenggries beabsichtigt die Schaffung der räumlichen Kapazitäten zur Erfüllung des ab 2026 geltenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung durch die bauliche Erweiterung des Gebäudekomplexes an der Geiersteinstraße 11. Durch die bauliche Maßnahme sind die Kapazitäten für die Mittags- und Ganztagsbetreuung von bis zu 200 Schülern zu schaffen. Außerdem sollen die räumlichen Kapazitäten für einen weiteren Zug der Grundschule geschaffen werden. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, welche dieser Veröffentlichung als Anlage 3 in den Verdingungsunterlagen beigefügt ist, wurden bereits der zusätzliche Raum- und Flächenbedarf überschlägig ermittelt, sowie ein Raumprogramm und erste Varianten zur Umsetzung entwickelt. Die Gemeinde hat sich in diesem Zuge dazu entschlossen, den im Rahmen der Studie entwickelten „Ideenvorschlag 3“ weiter zu verfolgen. Dieser sieht die Schaffung der zusätzlich benötigten Räumlichkeiten in einem Erweiterungsbau vor, welcher entlang der Geiersteinstraße die bauliche Lücke zwischen der westlichen Giebelseite des Grundschulgebäudes und der östlichen Giebelseite des kurzen Schenkels des Mittelschulgebäudes II schließen soll. Er soll beide Gebäude miteinander verbinden. Der Anschluss an das Mittelschulgebäude II soll dabei dergestalt erfolgen, dass das Dach des kurzen Schenkels des L-förmigen Baus rückgebaut wird und der Erweiterungsbau mit seinem zweiten Obergeschoss sowie Teilen des ersten Obergeschosses hierauf aufliegt. Im Anschluss an das Grundschulgebäude sieht der Vorschlag eine Durchfahrt zur Erschließung des Innenhofs mit Rettungs- und Einsatzfahrzeugen vor. Der Durchgang unterhalb des Verbindungsstegs zwischen den beiden Mittelschulgebäuden genügt den Anforderungen an eine Durchfahrt gemäß den Musterrichtlinien „Flächen für die Feuerwehr“ (MRFlFw) nicht. Der Vorschlag sieht im Erdgeschoss die Unterbringung des Küchenbereichs mit Ausgabeküche und Spülküche vor. Weiter soll ein Teil des Innenhofs zum Eingang des Mittelschulgebäudes I hin überdacht werden. So kann der Speisesaal ebenerdig trockenen Fußes vom Haupteingang des Mittelschulgebäudes II erreicht werden. Im 1. Obergeschoss sollen die Räume für die Nachmittagsbetreuung untergebracht werden. Hier sieht der Vorschlag derzeit 6 Gruppenräume vor. Im 2. Obergeschoss sollen die Klassenräume für den zusätzlichen Grundschulzug untergebracht werden. Der Vorschlag sieht hier derzeit 4 Klassenräume und 3 Gruppenräume für die Nachmittagsbetreuung vor. Die vertikale Erschließung des Gebäudes soll über ein Treppenhaus sowie über eine Aufzugsanlage an der Ostseite des Erweiterungsbaus direkt angegliedert an das Treppenhaus erfolgen. Von dort soll gleichzeitig das angrenzende Grundschulgebäude erreichbar sein. Der Ideenvorschlag 3 der Machbarkeitsstudie gemäß Anlage 3 zu dieser Maßnahmenbeschreibung ist im Rahmen der Objektplanung zu überprüfen und im Grundsatz weiter zu verfolgen. Das vorgeschlagene Raumprogramm ist im Hinblick auf den Raumbedarf sowie insbesondere auch im Hinblick auf die förderfähigen Flächen zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Optimierungen vorzunehmen. Die Gemeinde behält sich im Zuge des Planungsprozesses ebenfalls Abweichungen vor. Im Zuge der Planung ist sicherzustellen, dass das Raumprogramm den Vorgaben der Schulbauverordnung (SchulbauV) vom 30. Dezember 1994 (GVBl. 1995 S. 61, BayRS 2230-1-1-3-K), die zuletzt durch § 3 der Verordnung vom 17. August 2012 (GVBl. S. 443) geändert worden ist, entspricht und für die Erlangung der Genehmigung nach § 4 SchulbauV geeignet ist. Überdies soll mit dem Rauprogramm eine möglichst hohe Förderquote für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote sowie weiterer allgemeiner Förderungen, insbesondere nach Maßgabe des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG), erreicht werden. Dieser Aspekt ist im Rahmen der Erarbeitung des endgültigen Raumprogramms zu berücksichtigen. Ziel der Gemeinde ist die Umsetzung der Maßnahme in folgendem zeitlichen Rahmen: • Planungsbeginn: Sommer 2026 • Baubeginn: Frühjahr 2027 • Fertigstellung: Sommer 2028 Die Maßnahme ist nach Möglichkeit im laufenden Betrieb umzusetzen. Die sich durch die schulfreie Zeit ergebenden Baufenster sind zu nutzen. Die Auslagerung des unterrichtsbetriebs ist nach Möglichkeit zu vermeiden und erforderlichenfalls auf das notwendige Maß zu reduzieren. Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen und Zielsetzung der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche 05.-08. Mai 2026 (KW19/2026).</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: GXgwFb6MW3