Ausschreibung

Linienverkehr mit Bussen und Linienbedarfsverkehr mit PKW und Kleinbussen im Kreis Rendsburg-Eckernförde

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Stadtverkehr Rendsburg</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Bei dieser Vorinformation handelt es sich um eine Änderung der unter der Nummer 651429-2024 am 25/10/2024 veröffentlichten Vorinformation. Folgende unwesentlichen Änderungen wurden vorgenommen: 1.Die Laufzeit des Loses LOT-0001 Stadtverkehr Rendsburg wurde von 120 Monate auf 115 Monate verkürzt. 2. Für das Los LOT-0001 Stadtverkehr Rendsburg ist keine verpflichtende Personalübernahme durch den Aufgabenträger gemäß Art. 4 Abs. 5 der VO 1370/2007 vorgesehen. Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen mit Linienbussen, Kleinbussen und PKW im Stadtverkehr Rendsburg. Über die gesamte Laufzeit ist der Schleswig Holstein Tarif (SH Tarif) sowie das Deutschlandticket in seiner jeweils gültigen Form anzuerkennen und anzuwenden. Es handelt sich um einen Bruttovertrag. Das Risiko von Veränderungen bei Fahrgeldeinnahmen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen liegt damit beim Auftraggeber. Die Linien im Stadtverkehr Rendsburg: 1/2/3, 5/6/7, 8, 10/11/12, 14, 15, 16, 17, 19. Der Umfang beträgt ca. 1,203 Mio. Fahrplankilometer zuzüglich Linienbedarfsverkehre mit Anmeldeerfordernis in den Zeiten von freitags und samstags zwischen 21:00 Uhr und 03:00 Uhr und sonntags zwischen 21:00 Uhr und 00:00 Uhr innerhalb des Wirtschaftsraumes Rendsburg. Für den Linienverkehr Stadtverkehr Rendsburg ist der Einsatz von 12 Meter Niederflurbussen vorgesehen, für den Linienbedarfsverkehr mindestens sieben PKW oder Kleinbusse (inkl. Reserve) mit bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen. Für die Organisation, Buchung und Bearbeitung der Fahrwünsche im Linienbedarfsverkehr ist das vom Kreis zur Verfügung gestellte Hintergrundsystem (inkl. Fahrer und Kunden App) zu nutzen. Bei dem Einsatz von sauberen bzw. emissionsfreien Bussen ist das Saubere Fahrzeuge Beschaffungs Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) einzuhalten. Des Weiteren müssen alle einzusetzenden Fahrzeuge im Linienverkehr barrierefrei sein, über eine Klimaanlage sowie Videoüberwachung verfügen und mit automatischen Haltestellenansagen sowie Haltestellen und Linienverlaufsanzeigen auf Monitoren ausgestattet sein. Ebenfalls sind die Fahrzeuge im NAH.SH Design gemäß NAH.SH Design Manual Teil II 2 Kapitel 2.1 2.5 zu gestalten. Das Durchschnittsalter der Fahrzeugflotte darf höchstens zehn Jahre, das Maximalalter der eingesetzten Fahrzeuge maximal zehn Jahre betragen. Alle Fahrzeuge müssen mit einem automatischen Fahrgastzählsystem ausgestattet sein. Die Fahrzeuge im Linienbedarfsverkehr müssen über eine Klimaanlage verfügen, dürfen maximal 10 Jahre alt sein und müssen nach den Anforderungen des Kreises gestaltet sein. Mindestens ein Fahrzeug im Linienbedarfsverkehr muss für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar sein.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: xZ8OyPgYfw