Ausschreibung

Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Zellen Nr. 3 „Wemding/Monheim“ (Los 1) und Nr. 5 „Lech“ (Los 2)

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Los 1: Wemding / Monheim</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Landkreis Donau-Ries als Aufgabenträger beabsichtigt die Verkehrsleistung des Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG im Los 1 Wemding/Monheim mit Wirkung zum 01.02.2027 bis 31.12.2034 mit der Option zur einseitig einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um bis zu 24 Monate bis zu 12 Monate vor Vertragsende im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV europaweit auszuschreiben (Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007). Der Einsatz von Sub-Unternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 50 % der Betriebsleistungen selbst erbringen. Auf Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird verwiesen. Menge und Wert der Dienstleistung: Da es sich um einen Linienbedarfsverkehr handelt, kann nur eine Abschätzung der Leistungsmenge anhand des bereits aktuell in ähnlicher Weise erbrachten Verkehrs in einer Größenordnung von ca. 200.000 Fahrzeugkilometern/Jahr erfolgen. Es kommen 2 Fahrzeuge für die Beförderung von bis zu acht Personen (ohne Fahrersitz) und einer Sondernutzungsfläche zur Mitnahme eines Rollstuhles bzw. von Kinderwägen zum Einsatz. Nähere Informationen zum Angebot: Der Verkehr wird bereits im Bestand in anderen Teilen des Landkreises erbracht und soll nach dem Willen des Aufgabenträgers auch in der Zelle Wemding/Monheim künftig in ähnlicher Weise erbracht werden. Das Bediengebiet, die Angebotszeiten, differenziert nach Wochentagen, sowie die Zahl der einzusetzenden Fahrzeuge, differenziert nach Wochentagen und Tageszeiten, sind der Homepage des Landkreises Donau-Ries als Information zur Vorabbekanntmachung unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv ersichtlich. Weitere Einzelheiten hierzu werden im Kapitel 7.2.3 des Nahverkehrsplans des Landkreises Donau-Ries gemacht. Bei den Vorgaben im Nahverkehrsplan handelt es sich um Vorgaben, die mindestens einzuhalten sind. Das Kapitel 7.2.3 ist ebenfalls einsehbar auf der Homepage des Landkreises Donau-Ries (www.donau-ries.de/oepnv/oepnv). Die Clean Vehicles Directive (CVD) findet keine Anwendung. Das Verkehrsunternehmen hat das Deutschlandticket anzuerkennen und an der Einnahmenaufteilung zum Deutschlandticket teilzunehmen. Ab Beitritt des Landkreises Donau-Ries zu einem Verkehrs- und Tarifverbund sind dessen Tarif, einschließlich dessen Tarif- und Beförderungsbedingungen anzuwenden. Nähere Informationen zum Nahverkehrsplan: Der Landkreis Donau-Ries hat einen Nahverkehrsplan in der Fassung vom 13.05.2015 beschlossen und seitdem mehrfach fortgeschrieben. Die Originalfassung und die relevanten fortgeschriebenen Kapitel sind einsehbar unter www.donau-ries.de/oepnv/oepnv. Im Kapitel 7.2.3 „Bedarfsorientierte Verkehre (On-Demand-Verkehre)“ werden Vorgaben zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung gemacht. Die darin gemachten Vorgaben sind mindestens einzuhalten. Auf die Regelungen gemäß § 8a Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird hingewiesen. Ausschließliche Rechte werden eingeräumt. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der Auftraggeber beabsichtigt zusätzlich zur gegenständlich vorabbekanntgemachten Leistung Linienverkehre nach § 42 PBefG im gleichen Bedienungsgebiet zu vergeben. Aktuell werden hier bereits eigenwirtschaftliche Linienverkehre nach § 42 PBefG betrieben. Der gegenständlich vorabbekanntgemachte Verkehr umfasst Leistungen gemäß § 44 PBefG. Die Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ähnliche Leistungen bereits mit Erfolg erbracht haben. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen - Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: LkRKyjiCg7