Ausschreibung

Lieferung von vorgestreckten Aalen der Art Europäischer Aal (Anguilla anguilla) für den Besatz von Gewässern im Land Brandenburg

AusfĂĽhrung:

Brandenburg

Frist:

05.08.2025 13:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Lieferung von vorgestreckten Aalen der Art Europäischer Aal (Anguilla anguilla) für den Besatz von Gewässern im Land Brandenburg</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Leistungsbeschreibung 1.1 Lieferumfang Das Angebot soll folgende Leistungen beinhalten: Lieferung von vorgestreckten Aalen (Av) zu nachfolgend benannten Konditionen (Erfüllungsbedingungen, vgl. Ziff. 2.4) im Rahmen eines Vorhabens zur Laicherbestandserhöhung der Fischart: Europäischer Aal (Anguilla anguilla) Das Angebot muss die Gesamtliefermenge und den Netto-Preis in EUR/kg in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Gewicht der vorgestreckten Aale ausweisen. 1.2 Lieferung: Die Lieferung erfolgt im Zeitraum August bist November 2025 in Tranchen frei Gewässer im Einzugsgebiet der Havel, Dahme und Spree (ca. 35.000 ha) im Land Brandenburg an diverse Fischereibetriebe und Angelvereine. Für jede Tranche erstellt der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragsnehmer Lieferlisten, in denen die jeweiligen Übergabestellen aufgeführt sind und übermittelt diese rechtzeitig an den Auftragnehmer. Die Lieferdaten werden vom Auftraggeber so gewählt, dass zum Zeitpunkt der Lieferung optimale Aussetzbedingungen herrschen. 1.3 Auftragsvolumen: Lieferung von vorgetreckten Aalen mit einem Durchschnittsstückgewicht von 4 bis 10 Gramm, vorzugsweise 7 Gramm im Wertumfang von netto 800.000 EUR, wobei der endgültige Auftragswert um bis zu 10% nach oben oder unten von dieser Summe abweichen kann. (siehe Preisblatt). 1.4 Erfüllungsbedingungen für die Lieferung von vorgestreckten Aalen: 1.4.1 Der Transport der vorgestreckten Aale erfolgt: - unter Einsatz sachkundigen und geschulten Personals, entsprechend der rechtlichen Bestimmungen mit den notwendigen Transportpapieren, einschließlich der Übergabe des Herkunftsnachweises und der Bestätigung über die Zulassung des Erstvermarkters durch die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates oder ggf. Verzeichnis-/ Registriernummer gemäß Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals - EG-Aal-VO - (ABl. L 248 vom 22.9.2007, S. 17) bei Lieferung, unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 sowie der hierzu erlassenen Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (TierSchTrV), - in geeigneten Transportbehältern mit ausreichender Sauerstoffversorgung (Sauerstoffbegasung oder Druckluft). Sauerstoffgehalte unter 6 mg/l bzw. Sauerstoffübersättigungen von > 150 % sind zu vermeiden. - Die Transportdichte beträgt max. 275 kg/m³. - Die Transportdauer bis zum Übergabepunkt sollte 14 h nicht überschreiten sowie - unter Einhaltung und Dokumentation der Transportdauer und Ruhezeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. 1.4.2 Die Differenz zwischen Transportwassertemperatur und Gewässertemperatur soll 5 °C nicht überschreiten! 1.4.3 Bei der vorausgegangenen Glasaalfischerei sind schonende und verlustarme Fangmethoden anzuwenden. Dabei ist die Einhaltung folgender Qualitätskriterien als Mindestvorgabe sicherzustellen und nachzuweisen: - Maschenweite des Fangnetzes max. 1 mm im Steert - Schleppgeschwindigkeit des Bootes nicht mehr als 3,5 Knoten - Dauer eines Hols maximal 30 Minuten - Lagerung der Glasaale an Bord in geeigneten Fischtanks - keine nennenswerten Auswirkungen des Glasaalfangs auf Beifangarten und Lebensräume - Hälterung der Glasaale vom Fang bis zur Lieferung an den Aquakulturbetrieb über max. 3 Wochen Die Bestätigung der Einhaltung kann z. B. durch eine Eigenerklärung oder die Bestätigung der Einhaltung entsprechender, überprüfbarer Qualitätsstandards oder die Vorlage einer Zertifizierung nach SEG erfolgen. 1.4.4 Im Falle des Einkaufs der vorgestreckten Aale durch den Lieferanten ausschließlich aus schonender Fischerei entsprechend der o. g. Qualitätsstandards und Vorlage der Einkaufslisten für jede Lieferung unter Angabe der Glasaalfischer 1.4.5 Ausschließliche Lieferung von gesunden, lebensfähigen Aalen der geschuldeten Art ohne anzeigepflichte Krankheitssymptome im Sinne der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen 1.4.6 Keine aussortierte Ware aus der Speiseaalaufzucht 1.4.7 Ermöglichung der Inaugenscheinnahme der Av sowie einer Probenahme vor Ort bei Bedarf mindestens zwei Wochen vor Auslieferung der Av.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">01/2025</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: Hxn44FGnef