Ausschreibung

Lieferung von Glasaalen der Art Europäischer Aal (Anguilla anguilla) für den Besatz von Gewässern im Land Brandenburg

AusfĂĽhrung:

Brandenburg

Frist:

20.01.2026 12:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Teillos 1 aus Ao-01-2026</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">vergleiche Anlage Leistungsbeschreibung 1.1 Lieferumfang Das Angebot soll folgende Leistungen beinhalten: Lieferung von Glasaalen (Ao) zu nachfolgend benannten Konditionen (Erfüllungsbedingungen, vgl. Ziff. 1.4) im Rahmen eines Vorhabens zur Laicherbestandserhöhung der Fischart: Europäischer Aal (Anguilla anguilla) 1.2 Lieferung: Im Zeitraum Februar/März 2026 werden in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber die Teillieferungen an der o.g. Anschrift der Fischereischutzgenossenschaft Havel Brandenburg, Margaretenhof 5, 14774 Brandenburg (Havel) und an noch zu benennenden Rastplätzen oder Autohöfen entlang der Bundesautobahn A10 (Berliner Ring) zum Zeitpunkt optimaler Aussetzbedingungen nach Entscheidung des Auftraggebers übergeben. 1.3 Auftragsvolumen: Lieferung von Glasaalen (Ao) im Wertumfang von netto 874.000 EUR in Abhängigkeit von Verfügbarkeit und Wetterlage. 1.4 Erfüllungsbedingungen: 1.4.1 Der Transport der Glasaale erfolgt: - unter Einsatz sachkundigen und geschulten Personals, - entsprechend den rechtlichen Bestimmungen mit den notwendigen Transportpapieren, einschließlich der Übergabe des Herkunftsnachweises und der Bestätigung über die Zulassung des Erstvermarkters durch die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaates oder ggf. Verzeichnis-/ Registriernummer gemäß Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2001 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals - EG-Aal-VO - (ABl. L 248 vom 22.9.2007, S. 17) bei Lieferung, - unter Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 sowie der hierzu erlassenen Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (TierSchTrV), - in geschlossenen Styroporboxen unter Sauerstoffatmosphäre und mit interner Kühlung (isolierte Eisflasche oder Schmelzeis). Die Transportdichte beträgt max. 9 kg/m². Bei größeren Glasaalmengen sind spezielle Plastikeinschübe in der Transportkiste zu verwenden, die eine Luftzirkulation in der gesamten Transportkiste gestatten. Die Transportdauer bis zum Übergabepunkt sollte 20 h nicht überschreiten sowie - unter Einhaltung und Dokumentation der Transportdauer und Ruhezeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die Transportwassertemperatur sollte zwischen 3 und 5°C liegen und darf nicht unter 2°C betragen. Die Differenz zwischen Transportwassertemperatur und Gewässertemperatur soll 5 °C nicht überschreiten. 1.4.2 Bei der Glasaalfischerei sind schonende und verlustarme Fangmethoden anzuwenden. Dabei ist die Einhaltung folgender Qualitätskriterien als Mindestvorgabe sicherzustellen und nachzuweisen: - Maschenweite des Fangnetzes max. 1 mm im Steert - Schleppgeschwindigkeit des Bootes nicht mehr als 3,5 Knoten - Dauer eines Hols maximal 30 Minuten - Lagerung der Glasaale an Bord in geeigneten Fischtanks - keine nennenswerten Auswirkungen des Glasaalfangs auf Beifangarten und Lebensräume - Hälterung der Glasaale vom Fang bis zur Auslieferung über max. 2 Wochen Die Bestätigung der Einhaltung kann z. B. durch eine Eigenerklärung oder die Bestätigung der Einhaltung entsprechender, überprüfbarer Qualitätsstandards oder die Vorlage einer Zertifizierung nach SEG erfolgen. 1.4.3 Im Falle des Einkaufs der Glasaale durch den Lieferanten gelten die Vorgaben unter 1.4.2 ebenfalls. Die Einhaltung ist unter Vorlage der Einkaufslisten für jede Lieferung unter Angabe der jeweiligen Glasaalfischer zu belegen. 1.4.4 Glasaale Ao wurden/werden in der aktuellen Glasaalsaison gefangen und möglichst zeitnah ausgeliefert. 1.4.5 Ausschließliche Lieferung von gesunden, lebensfähigen Aalen der genannten Art ohne Krankheitssymptome im Sinne der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen 1.4.6 Ermöglichung der Inaugenscheinnahme der Ao sowie einer Probenahme vor Ort bei Bedarf mindestens eine Woche vor Auslieferung der Ao.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">01</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: bmo8wxZFH8