Ausschreibung
Lieferung von Fahrgestellen für Wechsellader (3-Achser und 4-Achser)
AusfĂĽhrung:
Hessen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Lieferung von Fahrgestellen für Wechsellader (3-Achser und 4-Achser)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Vertrag sieht eine Abnahmemenge von 5 Wechselladerfahrzeugen vor. - 2 Fahrzeuge mit Hakenlift, Winde und Kran - 3 Fahrzeuge mit Hakenlift und Winde Die Vergabe besteht aus folgenden Losen: - Los 1: Lieferung von fünf Fahrgestellen zum Aufbau von drei Wechselladerfahrzeugen (WLF) sowie zwei Wechselladerfahrzeugen mit Kran (WLF-K) - Los 2: Aufbau und Lieferung von drei Wechselladerfahrzeugen (WLF) und zwei Wechselladerfahrzeugen mit Kran (WLF-K) Die Mindestanforderungen können den informatorischen Unterlagen entnommen werden. Bitte beachten: Es ist geplant, die Abgabefrist für die indikativen Angebote auf die Mindestfrist von 10 Tagen zu setzen, da die informatorischen Unterlagen bereits im Zuge des Teilnahmewettbewerbs vorliegen und bekannt sind. Die Wechselladerfahrzeuge werden auf dem Areal des Flughafens Frankfurt am Main, sowie im nahen Umfeld zum Transport von diversen Abrollbehältern sowie zur erweiterten technischen Hilfeleistung mittels maschineller Zugeinrichtung sowie mittels Ladekrans eingesetzt. Sie sind somit Bestandteil von Einsätzen im Zuge der Menschenrettung, der Brandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung und der Gefahrgutbekämpfung. Die zu liefernden Fahrgestelle müssen straßenfähige 3-Achs- oder 4-Achsfahrgestelle sein, die mindestens zwei permanent angetriebene Achsen und eine Motorleistung von mindestens 367 kW (500 PS) aufweisen. Sie müssen für den Aufbau einer Abrollkippereinrichtung geeignet sein, die eine Hubkraft von mindestens 18 Tonnen bietet. Nach dem vollendeten Aufbau muss die Nutzlast der Fahrgestelle inkl. der Beladung ausreichen, um Abrollbehälter mit einem Gewicht von mindestens 13 Tonnen zu transportieren. Zusätzlich müssen die Fahrgestelle den Einbau einer Seilwinde mit einer Zugkraft von bis zu 80 kN, sowie das Einleiten von weiteren 80kN in den Fahrgestellrahmen ermöglichen. Zwei der Fahrgestelle müssen ferner für den Aufbau eines Ladekrans geeignet sein, der in einer Entfernung von 5 Metern zur Fahrzeugmitte eine Hubkraft von mindestens 4 Tonnen besitzt. Die maximale Ausladung des Ladekrans sollte dabei entsprechend den vorhandenen Gewichtsreserven optimal genutzt werden. Der Aufbau der Wechselladerfahrzeuge erfolgt auf serienmäßige 3-Achs- (ohne Kran) beziehungsweise 4-Achs-Straßenfahrgestelle mit mindestens zwei permanent angetriebenen Achsen. Der Aufbau umfasst die Komponenten Abrollkipper, Seilwinde, Kran und den feuerwehrtechnischen Ausbau. Dabei ist sicherzustellen, dass die Fahrzeuge nach dem Aufbau sowohl mit Kran (4-achsig) als auch ohne Kran (3-achsig) eine Nutzlast für Abrollbehälter von mindestens 13 Tonnen tragen können. Die Seilwinde muss eine konstante Zugkraft von mindestens 80 kN bieten und die Kraft an der Seilaustrittsseite wieder in den Fahr-zeugrahmen einleiten können. Der Kran, der auf den 4-Achs-Fahrgestellen montiert wird, muss in einer Entfernung von 5 Metern zur Fahrzeugmitte eine Hubkraft von mindestens 4 Tonnen haben. Die maximale Ausladung des Krans ist entsprechend den Gewichtsreserven des Fahrgestells so groß wie möglich zu gestalten. Die Fahrzeuge sind zudem mit Geräteräumen auszustatten, die das benötigte Zubehör für die Seilwinde, den Kran und die La-dungssicherung aufnehmen können.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: ZfRxY89RPL