Ausschreibung

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2026 und 2027 (mit der Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung)

AusfĂĽhrung:

Mecklenburg-Vorpommern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Lieferjahre 2026 und 2027 (mit der Option zur bilanziellen Eigenstromversorgung)</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Angefragt wird eine Belieferung frei Lieferstellen des Kunden, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung. Der Gesamtstrombedarf des Landkreises Rostock beläuft sich auf ca. 2.970.000 kWh jährlich. Er verteilt sich auf 12 RLM- und 100 SLP-Lieferstellen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen sowie die Lastgänge der leistungsgemessenen Lieferstellen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber plant, die Eigenerzeugung von Strom über Photovoltaik- oder Windenergieanlagen deutlich auszubauen. Aktuelle Plandaten zur Inbetriebnahme von neuen Anlagen in den Jahren 2026 und 2027 sind der Lieferstellenliste (Anlage 1 zum Stromliefervertrag) zu entnehmen. Die erzeugten Strommengen sollen vorrangig zum Eigenverbrauch in den jeweiligen Liegenschaften genutzt werden. Um einen möglichst hohen Eigenstromanteil zu erreichen, sollen überschüssige Strommengen, die nicht in den jeweiligen Liegenschaften verbraucht werden können, künftig zur Versorgung anderer Lieferstellen des Auftraggebers genutzt werden (bilanzielle Eigenstromversorgung). Dabei nimmt der Auftragnehmer die überschüssigen Strommengen in seinen Bilanzkreis auf und gewährleistet eine zeitgleiche, bilanzielle Weiterleitung der Strommengen an andere Lieferstellen des Auftraggebers. Zusätzlich benötigte Strommengen werden auf konventionellem Weg durch den Auftragnehmer geliefert. Da zu Vertragsbeginn am 01.01.2026 noch nicht ausreichend eigenerzeugte, überschüssige Strommengen zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufnahme der bilanziellen Eigenstromversorgung erst zu einem späteren Zeitpunkt, der – in Abhängigkeit vom tatsächlichen Ausbau der Eigenerzeugung - einvernehmlich zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgestimmt wird.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: rhsvzYX8MC