Ausschreibung
Lieferung und Montage von multifunktionalen Klassenmobiliar bzw. Schulmöbeln (1.344 Dreiecktische und Schülerstühle, 260 Schränke, 48 Lehrtische, 48 Lehrerstühle, 180 Tafelsystem)
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Lieferung und Montage von multifunktionalen Klassenmobiliar bzw. Schulmöbeln (1.344 Dreiecktische und Schülerstühle, 260 Schränke, 48 Lehrtische, 48 Lehrerstühle, 180 Tafelsystem)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Lieferung und Montage von multifunktionalen Klassenmobiliar bzw. Schulmöbeln (1.344 Dreiecktische und Schülerstühle, 260 Schränke, 48 Lehrtische, 48 Lehrerstühle, 180 Tafelsystem) Das Liefervolumen beträgt: Dreiecktische: maximal 1.344 Stck. + 10% Schülerstühle: maximal 1.344 Stck + 10% Schränke (div. Ausführungen): maximal 260 Stck + 10% Lehrertische: maximal 48 Stck + 10% Lehrerstühle: maximal 48 Stck + 10% Tafelsystem: maximal 180 Stck + 10% I. Eignungskriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Betriebshaftpflichtversicherung 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) fachliche Qualifikation: Referenzliste von den letzten drei Aufträgen inklusive Angabe des Auftraggebers (einschließlich E-Mail und Rufnummer des Ansprechpartners), der Art, des Leistungszeitraumes und -volumens über die bisher erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungsart. 3. rechtliche Eignung Keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Ausführungszeitraum : siehe Leistungsverzeichnis (fix) VI. Zuschlagskriterien: Preis VII. Vertragsstrafen Vertragsstrafen sind auf 5 Prozent begrenzt. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: tXHImVP2F3