Ausschreibung

Lieferung eines Gerätewagen GW-L2 nach DIN 14555-22 mit Allradantrieb

AusfĂĽhrung:

Brandenburg

Frist:

09.06.2026 10:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Lieferung eines Gerätewagen GW-L2 nach DIN 14555-22 mit Allradantrieb</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Das Amt Spreenhagen als Träger des Brandschutzes benötigt für die Ortswehr Hartmannsdorf der Gemeinde Spreenhagen einen Gerätewagen-Logistik 2 (GW-L2) nach DIN 14555-22 mit Allradantrieb. Das angebotene Fahrzeug soll über eine Sicherheitskabine entsprechend UN-ESE R 29-3 zur Aufnahme einer Staffel (1/5/6), sowie einem festen Kofferaufbau, der zur Aufnahme von 6 (sechs) Rollcontainern und zwei Geräteräumen zur Unterbringung von dauerhaft verlasteter feuerwehrtechnischer Beladung und Ausrüstung geeignet ist verfügen. Weiterhin soll das Fahrzeug über eine am Heck angebrachte elektrisch/hydraulisch betriebene Ladebordwand, mit einer Nutzlast von mind. 1.500 kg verfügen. Das Fahrgestell muss der Kategorie 2 und der Massenklasse M II nach DIN SPEC 14502-1:2016-12 und DIN EN 1846-1 entsprechen. Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil 1: F2 = zul. Gesamtmasse bis max.16.000 kg 7.2 = technisch zulässige Hinterachsmasse bis max. 11.500 kg 8.2 = amtlich zulässige Gesamtmasse der HA bis max. 10.000 kg. Das angebotene Fahrgestell des oben genannten Fahrzeugtyps muss zum Aufbau mit einem festen Kofferaufbau und Ladebordwand geeignet sein und muss eine sichere Handhabung über das gesamte Geschwindigkeitsspektrum bis zur Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) nach DIN 1846-3 gewährleisten. Das Fahrzeug muss bei Leermasse eine Gesamthöhe von max. 3.300 mm besitzen. Alle Mindestforderungen der DIN EN 1846 Teil 1 - 3 sowie der DIN 14555 Teil 22 in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung sind einzuhalten. Die für dieses Fahrzeug zutreffende Aufbaurichtlinie des Fahrgestellherstellers ist einzuhalten. Am Fahrzeug ist die Wasserdurchfahrtsfähigkeit (mind. Radnabenmitte) unter Berücksichtigung von Aufbau und zusätzlicher Anbauteile zu kennzeichnen. Alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen dem § 29 Abs. 1 DGUV Vorschrift 49 entsprechen. Die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind mit einem Schukostecker (mind. IP 67) anzubieten, wenn die Anschlussleitung länger als 0,5 m ist. Die Anschlussleitungen müssen mindestens dem Leitungstyp H07RN-F entsprechen. Das Fahrzeug ist nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus- bzw. umzubauen und mit Ausrüstungsgegenständen gemäß der Leistungsbeschreibung zu beladen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2026_01_OV_EU_II</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
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Id: DpMjzaJV1e