Ausschreibung

Liefer- und Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen – Textile Vollversorgung -

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Textile Vollversorgung - MZG Westfalen</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist die bedarfsgerechte Versorgung der Einrichtungen der MZG Westfalen-Gruppe mit Berufsbekleidung, Flachwäsche und Schmutzfangmatten für den Leistungszeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2026. Im Rahmen dieses Beschaffungsvorhabens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftraggebers sowie der Tochtergesellschaften der Karl-Hansen-Klinik GmbH, der Pflege GmbH, der Therapie GmbH, der MZG-Versorgungs-GmbH und der MZG Clean GmbH realisiert. Der Abschluss des Vertrages erfolgt durch die MZG-Westfalen auch im Auftrag der Unternehmen der MZG-Westfalen-Gruppe, namentlich der Karl-Hansen-Klinik GmbH, der Pflege GmbH, der Therapie GmbH, der MZG-Versorgungs-GmbH sowie der MZG Clean GmbH. Aus Transparenzgründen werden in dieser Bekanntmachung alle Auftraggeber genannt (VK Bund, Beschl. v. 23.05.2006 - VK 2 – 114/05). Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit individualisierter Stationswäsche, Bereichs- und Berufsbekleidung sowie die Aufbereitung und den Transport von Bewohnerwäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte. Hierzu zählen die regelmäßige Belieferung mit Textilien / Berufskleidung und damit verbundene Serviceleistungen einschließlich die Bearbeitung von Bewohnerwäsche und hauseigenen Textilien, insbesondere die Bereitstellung von Textilien (Mietwäsche), deren Wiederaufbereitung und Instandhaltung, die textile Reinvestition, die Belieferung bis zur Bedarfsstelle, die Kennzeichnung von Berufskleidung und Bewohnerwäsche und die regelmäßige Betreuung durch Service-Mitarbeiter. Der Auftrag ist in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien für die Bearbeitung von Textilien zu erbringen. Die Bearbeitung der Textilien darf ausschließlich mit der in der Liste vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmitteln und -verfahren erfolgen. Die Güte- und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege gemäß RAL — RG 992, die berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 256 (ersetzt die BG Vbg 7 y) sowie die Vorgaben des Bundesseuchengesetzes sind anzuwenden.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: R6NJeEYNYM