Ausschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 mit Anlage 14 /14.1 für den Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2021 mit Anlage 14 /14.1 für den Neubau von 3 Obdachlosenwohnhäusern und einer Kindertagesstätte mit Interimslösung Kita, Geisbergstr. 47-53, 50939 Köln</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Auf der städtischen Liegenschaft Geisbergstraße 47-53, 50939 Köln, wird die Bestandsbebauung, bestehend aus vier 3-geschossigen Mehrfamilienwohnhäusern für Obdachlose und einem 1-geschossigen Kita-Pavillon, abgerissen. Auf demselben Grundstück und an etwa gleichen Grundstücksbereichen sollen drei neue 4-geschossige Mehrfamilienwohnhäuser (3-geschossig plus Staffelgeschoss und Kellergeschoss) für Obdachlose und eine neue 2-geschossige, 6-zügige Kita als Solitär (kein Kellergeschoss) errichtet werden. Das Planungsgebiet liegt in einem Wohnviertel, das vorwiegend aus 2- bis 3-geschossigen Mehr- sowie Einfamilienhäusern besteht. Ausnahme stellt das direkt gegenüberliegende 5-geschossige Altenheim dar. Südlich liegt eine historische Hofanlage und südwestlich liegen Bahngleise. Planungsrecht gemäß § 34 BauGB. Die 3-geschossige, unterkellerte Bestandsbebauung und der 1-geschossige, nichtunterkellerte Kita-Solitärbau aus den 1960er Jahren werden schrittweise abgerissen. Es ist eine bauliche Interimslösung zur Unterbringung des bestehenden Kita-Betriebes in einem der drei neuen Wohngebäude vorgesehen. Der Kita-Betrieb soll während der Bauphase mit nur 3-4 Gruppen (circa 580 qm BGF) zeitweise im Erdgeschoss in einem der drei neuen fertiggestellten Wohnhäuser untergebracht werden. Für die temporäre Nutzung sollen möglichst wenige genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen erfolgen. Nach Fertigstellung des Kita-Neubaus soll die temporäre Kita zu Wohneinheiten rückgebaut werden. (Abbruchleistungen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung). Die neuen Gebäude sollen in konventioneller Bauweise errichtet werden, sowie im energetischen Passivhausstandard mit Photovoltaik. Eine Tiefgarage sowie Stellplätze nach Stellplatzverordnung müssen nicht berücksichtigt werden. Kosten: Gemäß Grobkostenannahme betragen die Gesamtkosten circa 8,5 Millionen € netto für die Kostengruppe 300 nach DIN 276, sowie circa 2,6 Millionen € netto für die Kostengruppe 400 nach DIN 276. Die Kosten gliedern sich in 3 Bereiche. 1.) Obdachlosenwohnungen: circa 5,7 Millionen € netto 300-er Kosten, 1,8 Millionen 400er-Kosten. 2.) Interimslösung temporäre Unterbringung Kita. in Wohnblock der Obdachlosenunterkunft: circa 200.000 € netto 300-er Kosten, 70.000 € 400er- Kosten.3.) Neubau Kita.:circa 2,6 Millionen € 300er Kosten, 700.000 € 400er-Kosten. Ein Luftbild, eine Flurkarte mit Prüfvermerk, Amtsblatt, 1 Lageplan (amtlicher Lageplan), sind der Ausschreibung beigefügt. Die Leistungsbilder (Neubau Wohnhäuser und Neubau Kita sowie Interim Kita) sind in dem beigefügten Honorarvertragsentwurf beschrieben. Die 3 Bereiche der jeweiligen Maßnahme sind im Vertrag getrennt aufgeführt um später auch getrennt abgerechnet werden zu können. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3, optionale Weiterbeauftragung.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0000</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: d8UPMvOLRv