Ausschreibung

Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3 und 8 Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Gemeinde Villingendorf beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI"), für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen. - Los 1: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS): Gegenstand des Loses 1 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; - Wärmeversorgungsanlagen; - Lufttechnische Anlagen; - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. - Los 2: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT): Gegenstand des Loses 2 dieses Vergabeverfahrens waren die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9: - Starkstromanlagen, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude; - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen; Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit Mehrzweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe (Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Der Anbau soll mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau) vom 28. August 2020 - Az.: 24 - 6440.02/132, welche durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023 (GABl. 2023, S. 542, K. u. U. 2023, S. 137) geändert worden ist (nachfolgend "VwV Schulbau" genannt), sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV Ausgleichstock) vom 1. Januar 2025 - Az.: MLR42-2237-16/4 und FM2-2237-7/ 1 (nachfolgend "VwV Ausgleichstock" genannt), realisiert werden. Die notwendigen Förderanträge wurden bereits von dem Auftraggeber gestellt. Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3 sind vergeben. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 4 bis 9, sowie der Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1 bis 8, jeweils stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft. Es sind je Los folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1); - Vorplanung [Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2)]; - Entwurfsplanung [System- und Integrationsplanung (Leistungsphase 3)]; 2. Leistungsstufe 2: - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4); 3. Leistungsstufe 3: - Ausführungsplanung (Leistungsphase 5); - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7); 4. Leistungsstufe 4: - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 8); 5. Leistungsstufe 5: - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst je Los nur die Grundleistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor je Los, Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3, 4 und 5 ist je Los jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5), gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten je Los für die Leistungsstufen 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung eingetreten ist. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vergabeleitfaden (Anlage 900).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">1</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 88tjjSATDv