Ausschreibung

Landkreis Ludwigslust-Parchim - Durchführung der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen

AusfĂĽhrung:

Mecklenburg-Vorpommern

Frist:

16.07.2025 11:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Lauenburg spezial</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die zu vergebende Gesamtleistung umfasst Leistungen der Freigestellten Beförderung von Schüler/-innen (FSV) mit und ohne Beeinträchtigungen gemäß §§ 4 und 6 der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Ludwigslust-Parchim (LUP) im Auftrag und in Aufgabenträgerschaft des Landkreises LUP in der Regel mit Fahrzeugen bis zu 8 Fahrgastsitzplätzen (Pkw, Großraumlimousine/Van, Kleinbus) Für die Beförderung von einer Person im Rollstuhl sitzend ist ein besonders ausgerüstetes Fahrzeug erforderlich. Der Gesamtumfang der zu vergebenden Beförderungsleistung beträgt zum Zeitpunkt der Vergabe ca. 106.900 Besetzt-km (Last-km) pro Schuljahr. Die Bezeichnung Besetzt-km steht für die kumulierte Länge der Fahrten von der Aufnahme des ersten zu befördernden Schülers bis zur letzten zu bedienenden Bildungseinrichtung (Hinfahrt) bzw. bei den Rückfahrten von der ersten zu bedienenden Bildungseinrichtung bis zum Ausstieg des letzten zu befördernden Schülers (Besetztfahrten). Nur diese Leistungen sind Gegen-stand der Ausschreibung, des zu vergebenden Auftrags und der Vertragsgestaltung. Der zusätzliche Auf-wand für die zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Leerfahrten ist vom Bieter im Preisangebot für die beworbene Leistung zu berücksichtigen. Auch Kilometer, bei denen sich nur eine Begleitperson, aber kein/e Schüler/-in im Fahrzeug befindet, sind Leerkilometer. Bei den zum Redaktionsschluss der Schülerliste zu befördernden 45 Schüler/-innen handelt es sich um im Landkreis LUP wohnende Schüler/-innen des Primarbereichs und des Sekundarbereichs mit unterschiedlichen Arten und Graden der Beeinträchtigung und daraus folgenden Anforderungen an die Beförderung, einschließlich erforderlicher Hilfen beim Ein- und Ausstieg. In besonders genannten Fällen ist die Mitfahrt einer Begleitperson erforderlich. Gegenwärtig 25 % der genannten Schüler/-innen sind ohne Beeinträchtigung. Ihre Beförderung im FSV erfolgt aufgrund fehlender ÖPNV-Erschließung und kann auch nur Teils-trecken umfassen (Zu- und Abbringer zum/vom ÖPNV) Die Beförderung erfolgt zu/von 7 Bildungseinrichtungen (mit teilweiser standörtlicher Übereinstimmung) überwiegend im Landkreis LUP im Bereich der Stadt Boizenburg, der Stadt Wittenburg, einer Zubringerleistung für das Gymnasiale Schulzentrum Dömitz und im Falle von 1 Schule auch darüber hinaus nach Lauenburg. Die umfassten Beförderungen erfolgen als Freigestellte Verkehre. Sie sind selbst nicht genehmigungs-pflichtig. Es handelt sich ausschließlich um Beförderungen, für die wenigstens einer der folgenden in § 1 Nr. 4 unter den Buchstaben d, i bzw. g aufgelisteten Ausnahme-Tatbestände aus der Freistellungs-Verordnung zum PBefG zutrifft: - Beförderungen "durch oder für Schulträger zum und vom Unterricht"; - Beförderungen "durch oder für Kindergartenträger zwischen Wohnung und Kindergarten"; - Beförderungen von "körperlich, geistig oder seelisch behinderten Personen mit Kraftfahrzeugen zu und von Einrichtungen, die der Betreuung dieser Personen-kreise dienen". Der öffentliche Auftraggeber darf Dienstleistungsaufträge ausschließlich an zuverlässige und geeignete Unternehmer vergeben. Zudem gebietet die besondere Verantwortung des Auftraggebers für die Sicherheit der zu befördernden Personen die Prüfung der Zuverlässigkeit und Sachkenntnis der potenziellen Auftragnehmer. Diese ist - unabhängig von der Prüfung im Einzelfall - gegeben, wenn der Bieter eine gültige Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz für Linien- oder Gelegenheitsverkehre sowie Sonderlinienverkehre mit Omnibussen oder den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen oder für den Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes gemäß Rettungsdienstgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (RDG M-V) besitzt. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2025/2026 bis 2028/2029 (4 Schuljahre als Vertragsperioden). Der Auftraggeber hat eine einseitige Verlängerungsoption für zweimal ein weiteres Schuljahr. Die Leistung ist an Schultagen nach dem Schulferienkalender des Landes Mecklenburg-Vorpommern und für die Schule in Lauenburg nach dem Schulferienkalender des Landes Schleswig-Holstein zu erbringen. Danach hat das Schuljahr 2025/2026 176 Schultage in 38 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land M-V und 173 Schultage in 37 (beginnenden bzw. endenden) Schulwochen im Land Schleswig-Holstein. Die Zahl der Fahrtage entspricht bei Fahrten ohne einschränkende Merkmale der Zahl der Schultage. Die konkreten Fahrtage (Verkehrstage) weichen in den einzelnen Schuljahren vom Durch-schnitt ab. Einschränkungen legen die Durchführung von Fahrten auf bestimmte Wochentage (maximal 4 Tage pro Schulwoche) oder auf die Tage des Beginns und/oder des Endes einer Schulwoche fest. Die Zahl der Fahrtage kann sich zwischen den Losen und innerhalb der Lose zwischen den Touren unter-scheiden, wenn Beförderungsleistungen an einzelnen Tagen unterschiedlich oder gar nicht zu erbringen sind. Die Kalkulation des Angebots hat auf die Verkehrstage des Schuljahres 2025/2026 zu erfolgen. Beförderungsleistungen an Ferientagen, z. B. zu/von Einrichtungen zur Betreuung von Schüler/-innen mit schweren Beeinträchtigungen sind nicht Bestandteil der Vergabe. Die ausgeschriebene Leistung ist in 7 Lose aufgeteilt.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">1</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: C2P0HVWenO