Ausschreibung

Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Boulderwand

AusfĂĽhrung:

Rheinland-Pfalz

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße - Bau einer Boulderwand</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH beabsichtigt die Vergabe von Bauleistungen zur Herstellung einer Boulderwand auf einer bauseitig vorher hergestellten Stützwandkonstruktion als Sportanlage im Zuge der Herstellung der Daueranlage zur Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße. Geplant ist eine Boulderwand im öffentlichen frei zugänglichen bewetterten Außenbereich auf einer bauseits erstellten erdstatisch wirkenden Stahlbetonstützwand. Eine Routensetzung soll durch in die auf das Stahlbetonstützbauwerk aufzubringende Boulderoberfläche eingelassene Griffe und Tritte und nicht durch auf den Untergrund (auf das Stahlbetonstützbauwerk) aufgeschraubte Griffe erfolgen. Das Material der beboulderbaren Wandoberfläche ist nicht vorgegeben, muss aber eine dauerhafte Nutzung im Außenbereich gewährleisten und darf sich nicht abnutzen. Gewünscht ist neben einer möglichst spannenden und vielfältigen Gestaltung der Kletterrouten eine hochwertige und attraktive Oberfläche, die sich gut in das entwurfliche Gesamtkonzept der Daueranlagen der LGS einfügt. Dauerhaftigkeit und eine geringe Pflegebedürftigkeit sind weitere Anforderungen. Die zu bearbeitende Wandabwicklung (Gesamt zu bearbeitende / zu gestaltende Oberfläche) soll ca. 44m² bis 54m² bei einer Wandhöhe von ca. 1,50m bis ca. 5,50m betragen. Boulderrouten sind in der Wand auf einer anteiligen Wandabwicklung von ca. 28 m Länge integriert (keine aufschraubbaren Griffe), wobei der oberste Griff max. 4,0m und der oberste Tritt max. 3,00m über Flur / Fallschutzbelag sein müssen. Die Boulderrouten sollen eine Schwierigkeit von Fb3a bis 6c+ haben. Die Boulderwand muss den Anforderungen der DIN EN 12572-2 und den vorherig genannten Kriterien entsprechen. Neben überkletterbaren Bereichen, werden Abschnitte über 3,0m bis 5,50m Höhe nicht überkletterbar ausgebebildet. Neben der beboulderbaren Wandfläche sind auch rückwärtige Teilflächen - diese dienen als Brüstung / Absturzsicherung - sowie Wandköpfe ebenfalls in die Ausgestaltung der Oberfläche einzubeziehen. Die Oberfläche des bauseitigen Stützbauwerkes ist somit in später sichtbaren Bereichen zu überdecken. Im Rahmen des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3, Nr. 3 VOB/A EU werden die spezifischen Anforderungen im Rahmen von voraussichtlich zwei Verhandlungsgesprächen finalisiert. Gegenstand des Auftrages ist neben den Bauleistungen eine abgestimmte Routenplanung sowie die Werk- und Montageplanung auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Die Vergütung wird durch Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung erfolgen. Die Anlage wird erst nach mangelfreier Abnahme durch einen Prüfsachverständigen (TÜV-Abnahme) durch den Auftraggeber abgenommen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: dwSBdvrobv