Ausschreibung
L23 BÜ Beseitigung, 1.BA L386 - Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und sachliche Prüfung der Nachträge
AusfĂĽhrung:
Brandenburg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">L23 BÜ Beseitigung, 1.BA L386 - Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung und sachliche Prüfung der Nachträge</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">1.1. Allgemeine Beschreibung Die Maßnahme befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Oder-Spree, in der Gemeinde Grünheide (Mark). Der ansässige Automobilhersteller hat für die geplante Service- & Logistikerweiterung eine geänderte Straßenplanung in Auftrag gegeben. Diese nördliche Anbindung des Automobilherstellers soll über die geplante L 386 zwischen der Anschlussstelle Freienbrink Nord der Bundesautobahn A10 im Westen und der L23 im Osten als Netzergänzung erfolgen. Des Weiteren soll die heutige L23 höhenfrei über die Bahntrasse Berlin - Frankfurt (Oder) geführt werden. Auf Grund der prognostizierten Steigerung des Straßenverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Verkehrs auf der Schiene und der damit verbundenen Erhöhung der Schrankenschließzeiten ist eine Beseitigung des Bahnübergangs (BÜ) der L23 mit der Strecke Berlin -Frankfurt (Oder) am Haltepunkt Fangschleuse und ein Ersatz durch eine niveaufreie Querung erforderlich. Die vorliegende Untersuchung umfasst den Neubau der L23 Abs. 100 Km 1+250 bis 1+985. Weiterhin ist der Neubau des ca. 1 km langen östlichen Abschnittes der L386 Bestandteil der Baumaßnahme. Die Baumaßnahme der L23 verläuft ab dem Knoten KP05 (ca. L386 Bau-km 2+634,532) in nördlicher Richtung als planfreie Querung der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt (Oder). Hierzu wird der Straßenverlauf der L23 im Bahnübergangsbereich in östlicher Richtung verzogen. Im Zuge der Straßenbaumaßnahme ist die Errichtung eines Brückenbauwerkes BW 1b, einer Stützwand BW 1c, zwei Versickerungsbecken, sowie die Errichtung von zwei temporären Stützwänden BW 2 und BW 1a erforderlich. Des Weiteren ist für den Bau des BW 1b die Herstellung eines Traggerüstes notwendig. Der Bau der temporären Stützwände in den Bauwerken 1a und 2 wird erforderlich um den Umleitungsverkehr am Dammbauwerk des BW 1b vorbeizuführen. Die temporären Stützwände werden als Spundwand hergestellt und nach Errichtung des Brückenbauwerkes wieder zurückgebaut. Die Baumaßnahme an der L 386 erstreckt sich vom Einmündungsbereich der bestehenden L23 bis zum geplanten Bauwerk 3 der L 386. Die L 23 wird zwischen dem Knotenpunkt mit der L 386 und dem Anschluss an den Bestand einbahnig neu gebaut. In den Kreuzungsbereichen der Knotenpunkte 6 und 7 sind abschnittsweise zusätzliche Linksabbiegestreifen erforderlich. Über die gesamte Ausbaulänge der L23 wird ein baulich getrennter Geh- und Radweg in Trassenrichtung links neben der Fahrbahn geführt. Die bestehende ÖPNV-Haltestelle am Bahnhof Fangschleuse wird an den neu geplanten Bahnhof Fangschleuse verlegt. Bis zur Schließung des alten Bahnhofes muss die Aufrechterhaltung der Bushaltestellen erfolgen. Aus Sicht der Verkehrsführung auf der Straße ist der Bahnübergang bis zur Verkehrsaufnahme der niveaufreien Querung aufrecht zu erhalten. Es werden ggfs. Zwischenbauzustände für eine Teilaufrechterhaltung und Vollsperrung der jeweiligen Verkehrsanlagen erforderlich. Die Verschwenkung der Straßenüberführung nach Osten bedingt einen Eingriff in vorhandene Waldflächen des Landschaftsschutzgebietes "Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet". Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens wurde die Befreiung von den Schutzzwecken des Landschaftsschutzgebietes erwirkt. Der Grundwasserflurabstand befindet sich zwischen 5 und 7,5 m. Schutzgebiete wie FFH, NSG und §30-Biotope BNatSchG sind nicht betroffen. Im Zuge der Baumaßnahme werden folgende Knotenpunkte neu angelegt: - KP05 - Plangleicher Knotenpunkt L386 / L23 - KP06 - Plangleiche Einmündung L23 / Fangschleuse Süd - KP07 - Plangleiche Einmündung L23 / Fangschleuse Nord Gegenstand der Bauverträge sind folgende Leistungsteile: - Los 1 Baufeldfreimachung > kein Vertragsbestandteil - Los 2.1 Straßenbau - Los 2.2 Bauwerke - Los 3 FRS und Aufsetzleitpfosten - Los 4 Markierung und Beschilderung - Los 5 Verkehrssicherung Gegenstand des Vertrags der OBL sind die Lose 2.1 bis 5. Gegenstand des Vertrags öBÜ Strecke sind die Lose 2.1, 3, 4 und 5. Bei den beigefügten Unterlagen zum Los 2.1 handelt es sich um Vergabeunterlagen keine Ausführungsunterlagen. Weitergehende Angaben finden Sie aufgrund der Zeichenbegrenzung in der Leistungsbeschreibung.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">FF.332.02-77/2025</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: b1835mDNMw