Ausschreibung
Konzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland
AusfĂĽhrung:
Schleswig-Holstein
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Konzession Trinkwasserversorgung Gemeinde Helgoland</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">-Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Konzession für Trinkwasser zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland neu zu vergeben. Die Vertragsdauer für den avisierten Versorgungsvertrag beläuft sich auf 20 Jahre. -Mit Blick auf die Entfernung zum Festland und die ca. 1.500 Einwohner zzgl. rund 350.000 jährlichen Tages- und Übernachtungsgäste unterliegt die Versorgung besonderen inselspezifischen und saisonalen Bedingungen in Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Stabilität, insbesondere der Versorgungssicherheit. -Sämtliche Gebäude wurden erst nach der Wiederfreigabe der Insel ab 1952 erbaut und annähernd vollständig an das Trinkwassernetz angeschlossen. Die Stromversorgung wird mittels des im Eigentum der Schleswig-Holstein-Netz GmbH stehenden Stromverteilungsanlagen über ein Seekabel vom Festland in enger Zusammenarbeit mit den Versorgungsbetrieben Helgoland (Notstromversorgung und Netzbetriebsführung) langfristig sichergestellt. -Aktuell übernimmt die Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH die Erzeugung und Verteilung von Trinkwasser. Das Trinkwasser wird mangels natürlicher Vorkommen von Süßwasser mittels einer Meerwasserentsalzungsanlage erzeugt und über das Trinkwassernetz an die Kunden abgegeben. -Gegenstand der hier ausgeschriebenen Konzession Trinkwasserversorgung für die Gemeinde Helgoland ist die eigenverantwortliche Verteilung von Trinkwasser und die Belieferung der natürlichen und juristischen Personen im Gemeindegebiet Helgoland. Vertragsgegenstand ist der Betrieb sowie die Unterhaltung des Trinkwassernetzes einschl. notwendiger Investitionen in dieses Netz, um dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und Verträge abzuschließen, um sicherzustellen, dass das zu verteilende Medium Trinkwasser von anderer Stelle erhalten wird oder selbst erzeugt wird. Es besteht die Verpflichtung, jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an das Verteilungsnetz anzuschließen und zu versorgen. -Mit Blick auf die o.g. Rahmenbedingungen ist eine relativ kurzfristige Übernahme der Trinkwasserverteilungsanlagen und der betreffenden Erzeugungsanlagen der Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH zwecks Ausübung der hier genannten Trinkwasserkonzession grundsätzlich möglich. Eine Errichtung paralleler oder ergänzender Verteilungsnetze wäre wegen der engen Bebauung und dem geringen Platzangebot im Straßen- und Wegebereich zwar schwierig, jedoch zumindest teilweise möglich.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">HE-Konz-01-2024</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: dWDSAD0ZnH