Ausschreibung
Konzession Fernwärmeversorgung Gemeinde Helgoland
AusfĂĽhrung:
Schleswig-Holstein
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Konzession Fernwärmeversorgung Gemeinde Helgoland</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">-Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt, die Konzession für Fernwärme zur Versorgung des gesamten Gemeindegebiets Helgoland neu zu vergeben. Die Vertragsdauer für den avisierten Versorgungsvertrag beläuft sich auf 20 Jahre. -Mit Blick auf die Entfernung zum Festland und die ca. 1.500 Einwohner zzgl. rund 350.000 jährlichen Tages- und Übernachtungsgäste unterliegt die Versorgung besonderen inselspezifischen und saisonalen Bedingungen in Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Stabilität, insbesondere der Versorgungssicherheit. -Sämtliche Gebäude wurden erst nach der Wiederfreigabe der Insel ab 1952 erbaut und annähernd vollständig an ein unter Anschluss- und Benutzungszwang stehendes Fernwärmenetz angeschlossen. Die Stromversorgung wird mittels des im Eigentum der Schleswig-Holstein-Netz GmbH stehenden Stromverteilungsanlagen über ein Seekabel vom Festland in enger Zusammenarbeit mit den Versorgungsbetrieben Helgoland (Notstromversorgung und Netzbetriebsführung) langfristig sichergestellt. -Aktuell übernimmt die Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH die Erzeugung und Verteilung von Fernwärme. Die für die Versorgung der Insel notwendige Wärme wird derzeit vollständig mittels Heizölkessel und damit zu 100% fossil erzeugt. Die Verteilung erfolgt über das überwiegend vor ca. 35 Jahren errichtete Hochtemperatur-Fernwärmenetz. -Gegenstand der hier ausgeschriebenen Konzession Fernwärmeversorgung für die Gemeinde Helgoland ist die eigenverantwortliche Verteilung von Wärme und die Belieferung der natürlichen und juristischen Personen im Gemeindegebiet Helgoland. Vertragsgegenstand ist der Betrieb sowie die Unterhaltung des Wärmenetzes einschl. notwendiger Investitionen in dieses Netz, um dessen Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Es sind alle notwendigen Maßnahmen zu treffen und Verträge abzuschließen, um sicherzustellen, dass das zu verteilende Medium Wärme von anderer Stelle erhalten wird oder selbst erzeugt wird. Es besteht die Verpflichtung, jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an das Verteilungsnetz anzuschließen und zu versorgen. -Mit Blick auf die o.g. Rahmenbedingungen ist eine relativ kurzfristige Übernahme der Fernwärmeverteilungsanlagen und der betreffenden Erzeugungsanlagen der Versorgungsbetriebe Helgoland GmbH zwecks Ausübung der hier genannten Konzession grundsätzlich möglich. Eine Errichtung paralleler oder ergänzender Verteilungsnetze wäre wegen der engen Bebauung und aufgrund des geringen Platzangebots im Straßen- und Wegebereich zwar schwierig, jedoch zumindest teilweise möglich. -Die Gemeinde Helgoland beabsichtigt im Rahmen des neuen Versorgungsvertrags insbesondere, die sich aus dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze ("Wärmeplanungsgesetz - WPG") ergebenden Vorgaben gemeinsam mit dem Konzessionsnehmer zu berücksichtigen und umzusetzen. Vor diesem Hintergrund wird darauf hingewiesen, dass der mit der Wärmeversorgung der Insel beauftragte Verteilungsnetzbetreiber dazu verpflichtet wird, die sich aus dem WPG ergebenden Vorgaben zu berücksichtigen. Dies ist aufgrund der inselspezifischen Bedingungen sowohl aus logistischer, technischer, naturschutzrechtlicher und im Besonderen auch wirtschaftlicher Sicht als besondere Herausforderung anzusehen, da aufgrund der speziellen infrastrukturellen und saisonalen Gegebenheiten schon jetzt die Lebenshaltungskosten weit über dem Festlandniveau liegen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">HE-Konz-02-2024</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: BC15i4yEvg