Ausschreibung
Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Klärwerk Karlsruhe, Lieferung von Eisen-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel. 3600 t für 2 Jahre ab 01. Okt. 2025 bis 30. Sep. 2027 sowie mit Option auf weitere 1800 t für 1 Jahr bis 30. Sep. 2028 und zusätzlich 4 Monate zur Kompensation etwaiger Abrufverzögerungen.</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Lieferung von Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat (FeSO4 x 7 H2O, Grünsalz) als Phosphatfällmittel. Im Klärwerk Karlsruhe wird Phosphat durch Fällung mit Eisen-II-Sulfat aus dem Abwasser entfernt um den vorgegebenen Phosphor-Grenzwert im Klärwerksablauf einzuhalten. Die Lösestation des Phosphatfällmittels befindet sich im Zulaufbereich der Kläranlage und ist mit dem LKW anfahrbar. Zur Lösestation (Geb. G23) gehören zwei Einsumpfbunker, wobei nach Anweisung durch das Klärwerkspersonal einer der beiden Bunker pro Fuhre befüllt wird. Die Abkippschwellen der Bunker sind 30 cm hoch bei einer Länge von 4 m. Seitliches Abkippen ist nicht möglich. Der Abstand von der Außenkante der Abkippschwelle bis zur Bunkerrückwand beträgt 2,20 m. Dieses Maß ist hinsichtlich der Form der Heckklappe zu beachten. Über den Einsumpfbunkern befindet sich ein Schutzgitter zum Schutz vor großen Fremdstoffen mit Gitterabständen von 19cm x 19cm. Für die momentan eingestellte Dosiermenge ist etwa 5x pro Monat eine Anlieferung von ca. 25 t des Produktes erforderlich. Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung von zur Phosphatfällung geeignetem Eisen-II-Sulfat-Heptahydrat einschließlich der Befüllung in die Einsumpfbunker auf der Kläranlage Karlsruhe. Angebote sind nur als Gesamtleistung zugelassen. Grundsätzliche Bedenken gegenüber der ausgeschriebenen Leistung hat der Bieter umgehend, spätestens bei Angebotsabgabe, schriftlich anzuzeigen. Spätere Änderungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers (AN). Die einzelnen Lieferungen haben in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) möglichst kurzfristig nach Abruf zu erfolgen. Die Zusendung des Angebotes erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform Subreport an die Vergabestelle laut Ausschreibungsunterlagen zum Submissionstermin. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot bezogen auf den vom Bieter spezifizierten Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der Formel: Einheitspreis pro kg exklusive Mehrwertsteuer / Gehalt an FeSO4 x 7 H2O. Vertragslaufzeiten: Die Grundvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1. Oktober 2025 und endet am 30. September 2027. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach einvernehmlicher Abstimmung um weitere 12 Monate (01. Oktober 2027 – 30. September 2028), insofern nicht eine der beiden Parteien den Vertrag bis spätestens 01. April 2027 schriftlich kündigt. Zusätzlich kann der Vertrag einmalig um bis zu 4 Monate verlängert werden, sofern aus nachfolgenden Gründen ein rechtzeitiger Abruf der Liefermengen durch den Auftraggeber nicht möglich war: Verzögerungen beim Abruf aufgrund betrieblicher Störungen an der Kläranlage, Unvorhergesehene technische oder organisatorische Umstände, die einen rechtzeitigen Abruf der Pulveraktivkohle verhindern. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption ist vom Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und zu begründen. Die Mitteilung hat spätestens 1 Monat vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung zu erfolgen. Lieferumfang: Der maximale Lieferumfang für die Grundvertragslaufzeit beträgt 3.600 t Eisen-II-Sulfat. Im Falle einer Vertragsverlängerung erhöht sich die maximale Liefermenge um weitere 1.800 t Eisen-II-Sulfat. Die maximale Liefermenge unter Berücksichtigung aller Vertragsverlängerungsoptionen beträgt demnach 5.400 t Eisen-II-Sulfat. Pro Lieferung sollen ca. 25t angeliefert werden. Mehr- oder Mindermengen begründen keinen Anspruch auf Änderung der Einheitspreise. Die im Vertrag genannten Mengen sind unverbindliche Maximalmengen (geschätzter Bedarf). Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass sämtliche vereinbarte Mengen abgerufen werden. Nicht abgerufene Mengen werden nicht entschädigt. Der Auftraggeber wird Abrufe während der Vertragslaufzeit nur dem Auftragnehmer und nicht Dritten erteilen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0001 E35133574</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: T89ltvCQaa