Ausschreibung
Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen 01.12.2025 - 30.11.2027
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen 01.12.2025 - 30.11.2027</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Im Gruppenklärwerk Memmingen fallen mit der derzeitigen Maschinentechnik jährlich ca. 9.000 Mg/a – 10.500 Mg/a stabilisierter, zentrifugierter Klärschlamm (TS-Gehalt 19 % bis 27 %) an. Diese Menge entspricht insgesamt jährlich ca. 2.187 Mg/a Trockensubstanz (TS). Der Durchschnitt der letzten Jahre beträgt 22,28 %. Bei der zu Grunde gelegten Gesamtmenge des Klärschlamms handelt es sich um den geplanten Anfall pro vollem Kalenderjahr. Für Teile eines Jahres ist jeweils eine entsprechend anteilige Menge zu übernehmen. Die Übernahme des Klärschlamms durch den Auftragnehmer erfolgt an folgendem Standort: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen. Übernahmezeiten: Dienstag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Feiertagen verschiebt sich die Abholung jeweils um einen Tag oder nach Absprache. Von Seiten des Auftraggebers wird am Donnerstag jeder Woche bis spätestens 10:00 Uhr per Mail die Anzahl der nötigen Abfuhren für die Tage Dienstag und Donnerstag (bzw. ein anderer Tag bei Feiertagen) der darauffolgenden Woche mitgeteilt. Fällt der Feiertag auf einen Donnerstag, erfolgt die Mitteilung bereits am Mittwoch. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Der Vertrag wird mit der Zuschlagserteilung geschlossen. Leistungsbeginn ist der 01.12.2025. Der für die Leistungserbringung maßgebliche Dienstleistungsvertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (Leistungsende 30.11.2027) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis max. zum 30.11.2028), wenn der Vertrag nicht spätestens zwölf Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Das Entgelt für die Übernahme- und Transportleistungen unterliegt ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe einer Entgeltanpassung. Zum 01.01.2026 kann das vereinbarte Entgelt durch Anwendung einer indexbasierten Entgeltanpassungsformel erstmals angepasst werden. Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. EfbV: Die mit der operativen Leistungserbringung beauftragte Niederlassung des Auftragnehmers muss bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb/-e nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges Zertifikat verfügen. Diese Zertifikate sind bis zum Vertragsende aufrechtzuerhalten. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: v9InFTtTU0