Ausschreibung

Kadaversuche im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Kadaversuche im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Kadaversuche zur Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Wildschweinpopulation, und damit auch indirekt in der Hausschweinepopulation, ist eine funktionierende Bekämpfungsmethode um die Anforderungen des Art. 64 Abs. 2. c. der Del. VO (EU) 2020/687 zu erfüllen. Ziel der regelmäßigen Kadaversuche ist die Räumung von weiteren Kadavern und dem Monitoring der Ausbruchssituation. Der Bietende verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer durch die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden als "ASP" bezeichnet). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Gespann im Sinne des vorangegangenen Satzes, verfügt über eine gültige Prüfung nach einem Ausbildungskonzept für Kadaversuchgespanne. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: • Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet • Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen • Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung • Datenübertragung an den Auftraggeber Die Koordinierung des Sucheinsatzes erfolgt durch den Auftraggeber oder einen beauftragten Dritten. Dabei wird dem Hundeführer spätestens 12 Stunden vor Suchenbeginn ein Suchgebiet zugwiesen. Die Suche hat an dem vorgegeben Tag zu erfolgen und muss bis 16 Uhr abgeschlossen sein. Neben der Durchführung der eigentlichen Kadaversuche, verpflichtet sich der Bietende zur Dokumentation und Aufzeichnung des Suchverlaufs im zugewiesenen Suchgebiet. Die Aufzeichnung hat dabei stets elektronisch unter Verwendung der eigenen Geräte (bspw. Smartphone und entsprechend kompatible GPS-Halsbänder) zu erfolgen, um den genauen Suchverlauf nachvollziehen zu können. Weiterhin erfolgt die Übermittlung von Funden durch Weitergabe der Koordinaten ebenfalls elektronisch an die Einsatzleitung bzw. den Auftraggeber. Die Datenübertragung hat unmittelbar nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Der Bietende verpflichtet sich weiterhin, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine Weiterverbreitung der ASP zu verhindern. Dazu gehört insbesondere die tägliche und ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion des eingesetzten Hundes nach Ende des Sucheinsatzes. Weiterhin ist die im Sucheinsatz getragene Kleidung (inklusive Schuhe, Handschuhe), nach Beendigung des Einsatzes ordnungsgemäß zu transportieren (in einem verschlossenen und geeigneten Behältnis) und diese zu reinigen und desinfizieren. Sämtliches im Einsatz verwendetes Equipment (Funkgeräte, Messer, Hundeschutzwesten, Hundehalsungen und Hunderiemen, Schuhe, Fußmatten, Reifen, Radkästen und Karosserie und sämtliche ggf. kontaminierten Gegenstände) ist ebenfalls so zu reinigen und desinfizieren, dass eine Weiterverbreitung des ASP-Virus ausgeschlossen ist. Der Bietende verpflichtet sich im Sinne des Tierschutzes maximal drei Suchtage am Stück und maximal 20 Suchtage innerhalb von vier Wochen mit demselben Hund zu absolvieren. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Ziel der strategischen Kadaversuche ist die kreisübergreifende Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der ASP, dies soll durch die Beauftragung von möglichst vielen Wirtschaftsteilnehmern sichergestellt werden. Die nachträgliche Beauftragung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Angebotspreise nach dem Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit. Da hier eine dynamische Entwicklung nicht ausgeschlossen werden kann, akzeptiert der Bietende mit der Angebotsabgabe, dass dieser bei Seuchenausweitung, innerhalb von Hessen eingesetzt werden kann, auch wenn dieses Gebiet derzeit noch nicht als Sperrgebiet ausgewiesen ist. Der Rahmenvertrag soll eine Laufzeit von 01.08.25 bis 31.12.2026 haben. Der Bietende ist für die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0000</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: L53edJbrFT