Ausschreibung

Jahnsporthalle Dacherneuerung unter Beachtung aktueller energetischer, brandschutztechnischer u. statischer Belange | Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppen 2-3 & 8

AusfĂĽhrung:

Sachsen

Frist:

13.01.2026 08:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Jahnsporthalle Dacherneuerung unter Beachtung aktueller energetischer, brandschutztechni-scher und statischer Belange | Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppen 2-3 & 8</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Jahnsporthalle Dacherneuerung unter Beachtung aktueller energetischer, brandschutztechni-scher und statischer Belange - Planungsleistungen: Fachplanung Technische Ausrüstung analog § 53 ff. HOAI 2021, Anlagengruppen 2-3 & 8 Anlass und Zweck des Verfahrens: Die Stadt Görlitz beabsichtigt, das undichte Dach der Jahnsporthalle zu erneuern, wobei gleichzeitig sicherheitstechnische und allgemeine elektrische Anlagen erneuert werden sollen. Der Auftragsgegenstand ist in der Aufgabenstellung vom 27.11.2024 (Anlage 2 zur Eigenerklärung und Honorarvertrag) beschrieben. Unter Beachtung aller baulichen Defizite, der nutzerseitigen Erfordernisse sowie aller technischen und genehmigungsrelevanten Rahmenbedingungen ist innerhalb der ersten Leistungsphasen das Planungsziel zu entwickeln. Nutzung, Beschreibung und Zustand des vorhandenen Baukörpers sowie planungsrelevante Aspekte Fachplanung Technische Ausrüstung: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen: Es sind keine Maßnahmen vorgesehen. Wärmeversorgungsanlagen: Die Wärmeversorgung des Objektes erfolgt mittels Fernwärme der Stadtwerke Görlitz AG. Die Übergabestation, das Wärmeverteilnetz und die Raumheizflächen sollen im Bestand erhalten bleiben. In der Sporthalle ist ein Fußbodenheizungssystem installiert. Im Rahmen der Erneuerung des Hallenbodens wird die Neuverlegung der Heizleitung im entsprechenden System des Fußbodenaufbaus erforderlich. Die folgende Abbildung zeigt den Bodenaufbau im Bestand. Lufttechnische Anlagen:Die Lüftungsanlagen für die Sporthalle und die Umkleide-/ Sanitärbereiche stammen aus dem Jahr 1998. Die bestehenden Lüftungsanlagen entsprechen hinsichtlich der verwendeten Filter und der Einbausituation der Zuluftventilatoren mit Keilriemenantrieb nicht den derzeit anerkannten Regeln der Technik. Die Lüftungsanlage der Umkleide-/ Sanitärbereiche befindet sich auf einem Flachdach. Deren Zuluftansaugung ist zu niedrig angeordnet und verursacht dadurch einen erhöhten Eintrag von Feststoffen. Aus Hygieneinspektionen liegen entsprechende Prüfberichte vor und werden der Aufgabenstellung als Anlage beigefügt. Die darin benannten Anforderungen sowie aktuelle gesetzlichen Vorgaben und anerkannte technische Regeln und Energieeffizienz sind bei der Planung neuer Lüftungsgeräte zu beachten. An der Hallendecke befinden sich I Lüftungsleitungen, Luftauslässe und deren Befestigungssystem. Im Zuge der Dachsanierung wird deren Rückbau erforderlich. Im Anschluss an die Dachsanierung muss die Anlagentechnik an der neuen Hallendecke entsprechend ergänzt werden. Gebäudeautomation: Die Gebäudeautomation stammt aus der Errichtungszeit des Objektes im Jahr 1998. Im Zuge der Erneuerung technischer Anlagen soll auch eine Modernisierung der Gebäudeautomationsanlage erfolgen. Derzeit befindet sich eine Anlage des Herstellers Siemens im Objekt. Die Komponenten werden nicht mehr unterstützt. Geregelt werden die Funktionen der Wärmeversorgungsanlage und der lüftungstechnischen Anlagen. Umsetzung der Planungsaufgabe: Die Planungsaufgabe beinhaltet die Leistungsphasen 2-9, wobei der Auftrag vorerst nur bis zur Entwurfsplanung erteilt wird. Die weiteren Leistungsphasen können stufenweise abgerufen werden. Als Kommunikationsplattform sowie zum Datenaustausch wird durch die Stadtverwaltung eine Cloud eingerichtet, in der alle planungsrelevanten Unterlagen und Schriftstücke mit jeweiligen Zugriffsrechten abgelegt werden. Innerhalb des Planungs- und Realisierungsprozesses sind alle geltenden technischen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik sowie Vorschriften des Gesundheits- und Unfallschutzes in der jeweils aktuellen Fassung zu berücksichtigen. Die zu erwartenden Gesamtbaukosten werden mit einer Budgetobergrenze in Höhe von 2.143.000 EUR, brutto (KG 200-700) veranschlagt. Diese Budgetobergrenze ist verbindlich. Das Budget kann nicht aufgestockt werden! Gegebenenfalls ist der Nutzungs-/ Planungsumfang entsprechend anzupassen. Das Bauvorhaben ist abhängig von Fördermitteln. Erst nach Prüfung und Bewilligung des Projektantrages durch die Bewilligungsstelle sowie Bereitstellung aller finanziellen Mittel in den Folgejahren kann die Maßnahme fortgeschrieben und fertiggestellt werden. Die Auflagen aus dem Fördermittelbescheid sind im gesamten Planungs- und Bauprozess zu berücksichtigen. Vom 24.12.2025 bis 02.01.2026 ist die Verwaltung geschlossen. Eventuelle Bieteranfragen werden ab dem 05.01.2026 bearbeitet.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">LOT-0001</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: qb3a9ZLahn