Ausschreibung
Leistungen zur Begleitung der städtebaulichen Entwicklung nach dem Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung
Ausführung:
Hessen
Frist:
01.04.2026 13:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Leistungen zur Begleitung der städtebaulichen Entwicklung nach dem Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Aufgrund der demografischen, sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwicklungen der vergangenen Jahre und Jahrzehnte sieht die Stadt Wächtersbach, wie auch andere Kommunen, nicht unerheblichen Herausforderungen für die städtebauliche Entwicklung entgegen. Ziel der Stadt Wächtersbach ist es, diesen Entwicklungen entgegenzuwirken. Hierzu sollen insbesondere die Innenstadt und der historische Ortskern hin zu einer nachhaltigen und resilienten Stadtstruktur fortentwickelt werden und hierdurch soziale Nachteile ausgeglichen, die Umwelt geschützt, wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeiten sowie die Lebens-, Wohn und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger verbessert werden ("Vorhaben"). Zur Finanzierung dieses Ziels beantragte die Stadt Wächtersbach am 01.07.2025 die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" gemäß Ziffer 6.2 der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung ("RiLiSE") im Stand vom 24.11.2025. Mit Bescheid vom 13.11.2025 nahm das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum die Stadt Wächtersbach in das Städtebauförderungsprogramm auf. Damit ist es der Stadt Wächtersbach bis zum Jahr 2035 möglich, Zuwendungen für die Umsetzung einzelner städtebaulicher Maßnahmen zu erhalten, die eine zukunftsfähige, nachhaltige und resiliente städtebauliche Entwicklung der bestehenden Stadtstruktur mit historischer Innenstadt zur Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen der Bürgerinnen und Bürger bewirken. Mit den Zuwendungen aus dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" sollen städtebauliche Vorhaben mit den Zielsetzungen Mobilität, Wohnen, Klimaanpassung und Steigerung der Lebensqualität umgesetzt werden. Dies umfasst aus-weislich des Förderantrages vom 01.07.2025 z.B. eine nachhaltige, multimodale Verkehrsinfrastruktur mit dem Schwerpunkt auf ÖPNV, es sollen Rad- und Fußverkehr entwickelt, die Klimaresilienz durch Maßnahmen gegen Extremwetterlagen gestärkt und Modernisierungsmaßnahmen zur Schaffung eines breiteren Angebotes für innerstädtisches Wohnen durchgeführt werden. Um die Vorgaben aus dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" sowie einzelne Maßnahmen des Städtebaus umsetzen zu können, benötigt die Stadt Wächtersbach entsprechende Beratungs-, Planungs- und Unterstützungsleistungen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Vertrages über Leistungen zur Begleitung der städtebaulichen Entwicklung nach dem Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung". Der Auftrag umfasst in einer ersten Phase die notwendigen Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts ("ISEK") nach Maßgabe von Ziffer 6.3 der RiLiSE. Das ISEK muss die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung sämtlicher darin beabsichtigter Einzelmaßnahmen enthalten und ist spätestens Ende 2026 bei dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum einzureichen. Das ISEK stellt damit eine erste, vorbereitende Phase zur Identifizierung von Einzelmaßnahmen dar, die in einer zweiten Phase umgesetzt werden sollen. Der Auftrag umfasst damit in einer zweiten Phase auch die notwendigen Planungs-, Beratungs-, Kommunikations- und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der nach dem ISEK beabsichtigten Einzelmaßnahmen, insbesondere die Erarbeitung der jährlichen Förderanträge zur Finanzierung der Einzelmaßnahmen sowie das Einwerben weiterer Mittel aus anderen Förderprogrammen. Dabei können auch Grundleistungen und Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der Leistungsbilder Objektplanung, Freianlagen und Verkehrsanlagen zu erbringen sein. Nicht Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 der HOAI 2021. Die in der zweiten Phase zu erbringenden Leistungen sind nur zu erbringen, wenn diese von dem Auftraggeber nach Abschluss der ersten Phase gesondert beauftragt werden. Der Vertrag hat, vorbehaltlich des Abrufs der Leistungen der zweiten Phase, eine Laufzeit von zehn Jahren mit der Option. Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag zweimal für jeweils zweieinhalb Jahre zu verlängern. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Nr. 7 der Vergabeunterlagen).</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">623.121.01</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- Ausführungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 8yOxuJFdWG