Ausschreibung

Investorsuche Gymnasium Porz

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Investorsuche Gymnasium Porz</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Vermietung einer durch einen Investor geplanten und gebauten Schule auf einem durch den Investor zur Verfügung gestellten Grundstück Es wird über die Änderung folgender Auftragsbekanntmachung nach Submission der Teilnahmeanträge informiert: Auftragsbekanntmachung 2022/S 174489084 vom 09.09.2022 zur Investorsuche Gymnasium Porz, zuletzt geändert durch Berichtigung 2022/S 181511200 vom 22.09.2022. Kurze Beschreibung des Auftrags: Im Stadtbezirk KölnPorz (Anlage) besteht ein Bedarf an Gymnasialschulplätzen für 1500 Schüler*innen. Da die Stadt Köln im Stadtbezirk KölnPorz derzeit nicht über entsprechende Flächen verfügt, sucht sie eine(n) Investorin mit entsprechenden Flächen, der/die sodann mit der Planung und Errichtung eines entsprechenden Gymnasiums beziehungsweise zweier Gymnasien beauftragt werden soll. Diese/s wird die Stadt Köln dann über einen langfristigen Mietvertrag anmieten. Der Bedarf für die Gymnasialschulplätze für 1500 Schüler*innen kann entweder durch ein Gymnasium oder durch zwei Gymnasien gedeckt werden: Für den Fall, dass aufgrund der verfügbaren Flächen die Schüler*innenzahl nur über zwei Gymnasien abgedeckt werden kann, müssen die Flächen für die Gymnasien in einer Entfernung von mindestens 1,5 km liegen. Im Übrigen wird auf die oben genannte Bekanntmachung verwiesen. Änderung: In der Bekanntmachung hieß es unter Ziffer II.2.4 bisher: „Der/Die Vermieter*in hat die Übergabe einer beziehungsweise zweier vollfunktionstüchtigen Schulen mit Außenanlagen, deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung, sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen.“ Stattdessen muss es nun heißen: „Der/Die Vermieter*in hat die Übergabe einer beziehungsweise zweier vollfunktionstüchtigen Schulen mit Außenanlagen, deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung, sowie die Übergabe des Schulgebäudes spätestens zum 30.06.2029 sicherzustellen. Der Schulstart ist zum Schuljahr 2029/2030 vorgesehen. " In der Bekanntmachung hieß es unter Ziffer II.2.4 bisher: „Die Auftraggeberin mietet das Objekt beziehungsweise die Objekte für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. […] Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Mietsache. Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Vermieter*in erbracht werden.“ Stattdessen muss es nun heißen: „Die Auftraggeberin mietet das Objekt beziehungsweise die Objekte für einen Zeitraum von 30 Jahren an. […] Der/die Vermieter*in kann diese Leistung auch auf der Basis einer dreiseitigen Dienstleistungsvereinbarung auf einen mit ihm verbundenen Dritten übertragen, wobei der Vermieter bei Ausfall des Dritten gegebenenfalls erneut in die Auftragnehmerstellung eintreten würde, im Übrigen aber das Vertragsverhältnis zwischen dem verbundenen Dritten und der Stadt Köln abgewickelt wird.“</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2022-5014-260-5</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 6Pjg6zrIhw