Ausschreibung

Integration von zusätzlichen Verkehrsleistungen im Linienverkehr in den bestehenden öDA zwischen Landkreis Leer und VLL

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Integration von zusätzlichen Verkehrsleistungen im Linienverkehr in den bestehenden öDA zwischen Landkreis Leer und VLL</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Landkreis Leer ist in seinem Zuständigkeitsgebiet zuständiger Aufgabenträger und zuständige örtliche Behörde für den ÖPNV und für die Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung auf seinem Gebiet zuständig, gemäß § 8 Abs. 3 PBefG, Art. 2 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (im Folgenden: VO 1370/2007), § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 NNVG. Als zuständige Behörde ist der Landkreis insbesondere berechtigt ausschließliche Rechte und Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 („öDA“) zu vergeben. Als Gebietskörperschaft ist der Landkreis öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 1 GWB. Ferner ist der Landkreis als Aufgabenträger Mitglied in der Verkehrsregion-Nahverkehr Ems-Jade. Der Landkreis Leer ist alleiniger Gesellschafter der VLL-Reisen Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer GmbH (VLL). Die VLL erbringt seit dem 01.11.2017 auf dem Gebiet des Landkreises Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf Grundlage eines öDA. Der öDA wurde der VLL im Rahmen einer Direktvergabe gemäß Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 als Dienstleistungskonzession erteilt und hat eine ausstehende Laufzeit bis zum 31.10.2027. Die mittels des öDA betraute gemeinwirtschaftliche Verpflichtung i.S. von Art. 2 lit. e) VO 1370/2007 bezieht sich auf das Gebiet des Landkreises Leer und umfasst mehrere Linien mit einer Verkehrsleistung von derzeit ca. 600.000 Fahrplankilometern p.a. Die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung kann gemäß einer Regelung im öDA während der Laufzeit durch Beschluss der Verwaltung des Landkreises Leer mit Bezugnahme auf die Vorgaben zum Leistungsangebot dieses öDA fortgeschrieben werden kann. Hiervon macht der Landkreis Leer wie folgt Gebrauch: Mit Betriebsaufnahme zum 01.08.2026 sollen zusätzliche Verkehrsleistungen in Form von insgesamt fünf neuen Linien mit einem Umfang von insgesamt 120.000 Fahrplankilometern p.a. auf Basis des bestehenden öDA durch die VLL erbracht werden. Benennung der Änderung: - Linie 720 Bunde – IGS Moormerland - Linie 721 Weener – IGS Moormerland - Linie 722 Westoverledingen – IGS Moormerland - Linie 723 Rhauderfehn – IGS Moormerland - Linie 724 Jümme – IGS Moormerland. Der Betreiber hat den VEJ-Tarif anzuwenden: https://www.vej-bus.de/tarife . Für die weiteren Mindestanforderungen an die hier gegenständlichen öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3PBefG) wird auf den jeweils aktuellen Nahverkehrsplan des Landkreises Leer (https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Nahverkehr/Nahverkehrsplan) sowie die unter dem nachfolgenden Link veröffentlichten Liniensteckbriefe/Fahrpläne verwiesen: https://www.landkreis-leer.de/Aktuelles/Ausschreibungen/ . Dem Betreiber obliegt hinsichtlich der vorgenannten Verkehrsleistungen die ordnungsgemäße Beantragung der entsprechenden Genehmigungen nach dem PBefG. Die Beauftragung von Subunternehmen unter Berücksichtigung der Vorgaben wird zugelassen.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: UFfFyhKkXH