Ausschreibung

Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr gemäß Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB an einen Inhouse-Betreiber

AusfĂĽhrung:

Thüringen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) zur Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs im Saale-Holzland-Kreis gem. § 108 Abs. 1 GWB</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">1. Der Saale-Holzland-Kreis ist als für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in seinem Gebiet zuständiger Aufgabenträger zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste. 2. Die Vornahme der Direktvergabe des öDA ist beabsichtigt gegenüber folgendem Betreiber: JES Verkehrsgesellschaft mbH, Borgfeldtstraße 4, 07607 Eisenberg, Thüringen, Deutschland; Telefon: 036691 4990, Fax: 036691 49944; E-Mail: [email protected] 3. Der beabsichtigte öDA erfasst öffentliche Personenverkehrsdienste des Regionalverkehrs mit Bezügen zum Stadtverkehr Jena als Gesamtleistung. Nach derzeitiger Planung wird die Betriebsleistung zum 9. August 2027 ca. 2,48 Mio. Fahrplan-km in Form von Linienverkehren, Sonderformen des Linienverkehrs und Linienbedarfsverkehren umfassen. Von der Vergabe umfasst sind auch die Verkehrsleistungen der abgehenden Linien in die angrenzende Stadt Jena sowie den Burgenlandkreis und den Landkreis Weimarer Land. Die zum 9. August 2027 umfassten Linienverkehre sind im Ergänzenden Dokument (vgl. Ziff. ...) dargestellt. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge während seiner Laufzeit und bis zum Betriebsbeginn reduzieren und/oder erweitern kann. Qualitative oder quantitative Änderungen können insbesondere durch veränderte Verkehrsbedürfnisse, monetäre Rahmenbedingungen und die jeweilige Nahverkehrsplanung veranlasst sein. Neben der Art, dem Umfang und der Qualität der Personenverkehrsdienste können auch die Beförderungstarife Gegenstand zukünftiger Änderungen sein. 5. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber zum Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sein werden, ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu erteilen.</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: 1j2RevYmuS