Ausschreibung
Glasreinigung der Hauptverwaltung Berlin und Brandenburg
AusfĂĽhrung:
Berlin
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Glasreinigung der Hauptverwaltung Berlin und Brandenburg</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Reinigungszeitraum für die Glas- und Fassadenreinigung ist an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr. Die Ausführung der Glas- und Innenjalousien-reinigung im Hochsicherheitsbereich der Filiale Berlin erfolgt ausschließlich ab 17 Uhr und im Bereich BO5 ab 18:30 Uhr. Die Glas- und Innenjalousienreinigung im Raum BEG 001 00 kann an Werktagen von Montag bis Freitag zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen. Die Reinigung des Innenhofs erfolgt Werktags in der Zeit zwischen 15:00 Uhr und 22:00 Uhr. Die Reinigung aller nur mit einem Hubsteiger erreichbare Fassadenteile / Außenfenster kann grundsätzlich nur samstags erfolgen. Sollte eine Glasreinigung mit den Fassadenaufzugsanlagen aufgrund widriger Witterung (z. B. starker Wind, Regen etc.) nicht durchgeführt werden können, sind diese Arbeiten zu denselben Bedingungen an einem anderen Tag nachzuholen. Diese Modifikationen sind Teil der vereinbarten Glasreinigung und werden vom Auftragnehmer ohne besondere Vergütung erbracht. Aufgabe und Umfang Im Sinne dieser Leistungsbeschreibung bedeutet Glasflächen- und Fassadenreinigung das Reinigen: - der Glasflächen (auch Kunstglas) auf der Außen- und Innenseite, - der Rahmen von innen und außen, - der Fensterbänke von innen und außen, - von Falzen und Beschlägen von innen und außen, - der hellen Natursteinfassade (Attika; Creme Royal, Kalkstein geschliffen C 120), - der grauen Natursteinfassade (Nero Assoluto Z). - der Außenjalousien und Metalllamellen Bei Doppel- oder Mehrfachfenstern sind die Fenster zusätzlich zu öffnen und auch die innen liegenden Flächen zu reinigen. Folgende Fassadenbereiche sind ausschließlich über die Fassadenaufzugsanlagen erreich-bar: - Westfassade Bauteil B - Ostfassade Bauteil B bis zum 3-geschossigen Innenhofgebäude - Zwischenbauteil B/C Hoffassade und rückseitige Fassade - Fassadenbereiche Bauteil C. Einzelne Fassadenteile / Außenfenster sind nur mit Hubsteigern bzw. Leitern erreichbar. Die Hubsteiger bzw. Leitern werden durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür sind vom Auftragnehmer zu tragen, ebenso sind die Kosten für das Absperren der Straße und des Bürgersteigs vor dem Haus zum Aufstellen des Hubsteigers vom Auftragnehmer zu tragen. Die Fassadenaufzugsanlagen werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die für die Bedienung und Nutzung der Fassadenaufzugsanlagen, sowie für die Fensterreinigung im Bauteil A benötigten Absturzsicherungen sind vom Auftragnehmer zu stellen. Das Reinigungspersonal des Auftragnehmers muss an einer Einweisung für die Fassaden-aufzugsanlagen teilnehmen. Hierfür ist eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu schulen. Hierfür wird vom Auftraggeber einmal jährlich eine Schulung angeboten und die Kosten dafür übernommen. Pro Jahr sind folgende Reinigungen durchzuführen: a) die Innenverglasung mit Rahmen, Falzen, Beschlägen, Fensterbänken 2 x b) die Außenverglasung mit Rahmen, Falzen, Beschlägen, Fensterbänken 2 x c) die Außenverglasung zur Leibnizstr. und Bismarckstr. mit Rahmen, Falzen, Beschlägen, Fensterbänken zusätzlich 1 x d) die helle Natursteinfassade im Innenhof (Attika) und in der Leibnizstraße sowie die graue Natursteinfassade im Innenhof (an den Treppenhäusern) 2 x e) die Bodenfläche des Innenhofes (einschl. Einbauleuchten) 3 x f) die Innenjalousien im Hochsicherheitsbereich der Filiale Berlin sowie in der Leitwarte BEG 001 00 2 x g) die Außenjalousien und Metalllamellen in Richtung Innenhof 2 x h) die weiteren Außenjalousien gem. Reinigungsflächenverzeichnis 0,2 x Grundfläche: 16.650,24 m² pro Reinigungsdurchgang Sonderleistungen: Während der Laufzeit dieses Vertrages ist bei Bedarf auf Weisung der Hausverwaltung, eine Bedienung der Fassadenaufzugsanlage dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Die Beauftragung erfolgt fakultativ und unabhängig von einer Glasreinigung. Die vorgenannte Leistung wird während der Vertragslaufzeit beim Auftragnehmer durch den Auftraggeber zeitnah schriftlich abgerufen. Die Leistungspflicht wird somit erst durch Beauftragung durch den Auftraggeber begründet. Die Berechnung erfolgt gemäß Anlage 1 -C2_Anl1 Preisangebot-Leistungswerte.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">25-2000057395</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: PVMk4GDPYT