Ausschreibung
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch Gem. Zweiflingen
AusfĂĽhrung:
Baden-Württemberg
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung durch Gem. Zweiflingen</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Ziel der Ausschreibung ist es, die noch unterversorgten Adressen in der Gemeinde Zweiflingen mithilfe von Investitionsbeihilfen zu erschließen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Endkundenleistungen im Fördergebiet erbracht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der o.g. unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist, zu planen, zu errichten und zu betreiben. Weiterhin muss der Auftragnehmer jegliche Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die vorgeschriebene Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer zu gewährleisten. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Hierbei hat der Auftragnehmer die in den Förderbedingungen zur Bundes- und Landesförderrichtlinie genannten technischen Anforderungen einzuhalten. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel Auftragnehmers sowie Dritter, sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass die Kosten für den Tiefbau minimiert werden. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Der Auftragnehmer hat jegliche Leistungen in Anlehnung an die HOAI zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu erstellen und die zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist weiterhin verpflichtet sich an die geltenden Nebenbestimmungen, insb. den GIS-Nebenbestimmungen zu halten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens muss der Auftraggeber die Projektdetails konkretisieren, um einen Förderbescheid in abschließender Höhe zu erhalten. Die Konkretisierung beinhaltet insb. Angaben zum Projektgebiet, zum Netzplan sowie zur Finanzierung. Nach der Planung baut der Auftragnehmer das Netz aus und nimmt es bis zum 31.12.2026 in Betrieb. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben der dem betreffenden Projekt zugrundeliegen-den Zuwendungsbescheide gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bzw. der künftigen, noch nicht erlassenen Zuwendungsbescheide, wie folgt gefördert/gefördert werden: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtline 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „För-derung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der Fassung vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide bereits vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwen-dungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der jeweils einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender oder geänderter Zuwendungsbescheide.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 5H2JQatVH5