Ausschreibung
GenussGate BRE 2026+
AusfĂĽhrung:
Bremen
Frist:
12.01.2026 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">GenussGate BRE 2026+</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Mindestanforderung bei der Einreichung eines Angebots ist die Berücksichtigung eines Duty Free Shops auf der aufgeführten Hauptfläche Nr. 1 sowie einer Gastronomieeinheit auf der Hauptfläche Nr. 2. Für die weiteren Hauptflächen erwartet der Konzessionsgeber eine sinnvolle zielgruppenorientierte Nutzung, die zur Umsatzsteigerung beiträgt. Die Optionalflächen können vom Bieter einzeln oder in Summe zusätzlich berücksichtigt werden. Die Anzahl der vom Bieter berücksichtigten Räume bzw. die Größe der Fläche wird in die Punktevergabe einfließen. Eine hohe Bewertung und Punktevergabe gibt es für die größtmögliche Nutzung der zur Verfügung stehenden Flächen. Wünschenswert wäre eine Nutzung aller verfügbaren Flächen, auf diesen ist nach bisheriger Erfahrung des Konzessionsgebers mit einem Jahreserlös von ca. EUR 5 Mio. zu rechnen. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Konzessionsgeber unterfällt als Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Konzessionsvergaberecht, diese Angabe konnte aber aus technischen Gründen bei der Einordnung des Konzessionsgebers nicht getroffen werden. Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren nach KonzVgV durchgeführt. Die Vergabeplattform sieht hierfür keine eigenständige Vorlage vor. Sollte auf der Plattform von „Bewerbern“, „Bewerbergemeinschaft“, „Teilnahmeantrag“ oder „Teilnahmewettbewerb“ gesprochen werden, ist dies dem System der Plattform geschuldet und entspricht nicht dem vom Konzessionsgeber gewollten Wortlaut. Mit Ablauf der gesetzten „Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge“ ist vom Bieter ein indikatives Angebot einzureichen, kein Teilnahmeantrag. Es sind die Eignungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit dort genannten Anlagen) zusammen mit dem Angebot einzureichen. In der ersten Stufe des Verhandlungsverfahrens sind zunächst indikative Angebote einzureichen. Auf die indikativen Angebote kann kein Zuschlag erteilt werden. Erst in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens haben die Bieter nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Konzessionsgeber verbindliche Angebote einzureichen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">0001</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: DmA2xwWzu1