Ausschreibung

Generalübernehmerleistungen Bauvorhaben Joachimsthaler Straße 1

AusfĂĽhrung:

Berlin

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Generalübernehmerleistungen Bauvorhaben Joachimsthaler Straße 1</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Baukörper sind als Riegel entlang der Joachimsthaler Straße mit durchgängig 5 Vollgeschossen ausgebildet. Erschlossen werden die Häuser von Süden von der Joachimsthaler Straße aus. Hier liegen sechs Haupteingänge im Erdgeschoss, die jeweils einem Treppenhaus mit Aufzügen zugeordnet sind. Nördlich der Riegel entsteht im Hof eine von Bestand- und Neubaumietern nutzbare Außenanlage mit verschiedenen Spiel,- und Erholungsangeboten und Fahrradabstellanlagen. Die Attikahöhe beträgt von ca. 16 m. Die Gebäude sind ca. 66 m und 58 m lang und ca. 14 m tief. Sie sind entsprechend der BauOBln mit 50% barrierefreien Wohnungen geplant. Die vorliegende Planung sieht nach GEG 2023 und entsprechend den Förderbedingung nach BEG ein Effizienzhaus 40 mit Fernwärmeversorgung vor. Die Howoge nimmt jedoch Abstand von der Fernwärmeversorgung. Abweichend von der Planung soll ein Nur-Strom-Haus mit Wärmepumpe und PV-Anlage errichtet werden. Die erforderliche Umplanung des Energiekonzeptes, insbesondere LP3 und ggf. LP4, ist Teil der zu vergebenen Leistungen. Südlich der Neubauten ist die Neugestaltung des Straßenraumens mit Gehweg, Baumpflanzungen und Senkrechtparkflächen entlang der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Straßenraum geplant, welche der Erschließung durch die Feuerwehr dient. Zur Neugestaltung diese Straßenraumes ist beabsichtigt einen Straßenbauvertrag zwischen der Howoge und dem Bezirk zu schließen. Die Regenversickerung der überbauten Flächen ist dezentral auf dem Grundstück geplant. Die benachbarte Bestandsbebauung auf dem nördlichen und östlichen Grundstücksrand befindet sich im Eigentum der Howoge. Die zu vergebenden Leistungen betreffen die schlüsselfertige Erstellung des Bauvorhabens durch einen Generalübernehmer (AN oder GÜ) im Rahmen eines Kurz GÜ – Modells basierend auf der vom AG erstellten und AN optimierten Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die Optimierung bezieht sich insbesondere auf die Optimierung des Energiekonzeptes. Die Bauantragsstellung ist im November 2022 erfolgt; die Baugenehmigung nach §34 der Berliner wird noch in diesem Jahr, spätestens aber vor Aufforderung zur Abgabe indikativer Angebote, erwartet. Auf der Grundlage der vorliegenden abgeschlossenen Planungen der LPH 3; LPH 4, der Baugenehmigung sowie einzelne Leitdetails für die LPH 5 des von der HOWOGE (AG) beauftragten Generalplaners (GP), einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) und der zu führenden Verhandlungen soll ein GÜ-Vertrag mit einem Generalübernehmer (AN) geschlossen werden. Die zu vergebenden Leistungen umfassen als Generalübernehmerleistungen alle hochbaulichen und fachtechnischen Bauleistungen zur Errichtung der Wohngebäude sowie alle erforderlichen Planungsleistungen in den betroffenen Leistungsbildern der Objektplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung und der Freianlagenplanung einschließlich aller noch erforderlichen Gutachter- und Sachverständigenleistungen (bspw. SiGeKo). Vor der Errichtung des Bauvorhabens besteht die planerische Aufgabe des Generalübernehmers u.a. darin, auf der übergebenen Grundlage eine vollständige Ausführungsplanung zur Errichtung des Gebäudes zu erstellen und dabei den bisher erreichten Planungsstand zu optimieren. Für das Bauvorhaben und die zu vergebenen Leistungen (KG 200-700) wird eine Kostenobergrenze von 3.300 €/qm Wohnfläche (brutto) also insgesamt 23.205.600 Mio. (brutto) vorgegeben, die unbedingt einzuhalten ist. Diese Kostenobergrenze wurde ermittelt auf der Grundlage eines festgelegten Investitionsbudgets ohne aktuelle KFW G Förderung. Dieses Investitionsbudget stellt die für die Beauftragung des GÜs maximal zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und damit die maximal zulässige Vergütung da, die für die zu vergebenen GÜ-Leistungen versprochen und ausgegeben werden kann und darf. Sollten alle zuschlagsfähigen Angebote die vorbezeichnete Kostenobergrenze überschreiten, wird die Vergabe wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">0</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: Nd4jtXOf6K