Ausschreibung

Generalplanungsleistungen für den Neubau der Unterflurdrehhalle Stuttgart

AusfĂĽhrung:

Baden-Württemberg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Generalplanungsleistungen für den Neubau der Unterflurdrehhalle Stuttgart</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand der geplanten Beauftragung für das Projekt sind entsprechend Vertragsentwurf (siehe Unterlagen Vertragsbedingungen) die folgenden Leistungen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10, LPH 1-9 sowie Besondere Leistungen (siehe Leistungsbild) - Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14, LPH 1-6 sowie Besondere Leistungen (siehe Leistungsbild) - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (ALG 1-3, 8) gem. § 56 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13, LPH 1-9 - Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (ALG 4+5) gem. § 56 ff. HOAI i. V. m. Anlage 13, LPH 1-9 Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen stufenweise. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens wird vertraglich die Leistungsstufe I: Leistungsphase 1+2 gem. HOAI sowie Besondere Leistungen beauftragt. Des Weiteren werden entsprechend Vertragsentwurf weitere Leistungen vorbehalten. Im Anschluss sollen die Leistungen der weiteren Leistungsphasen (soweit nicht mit Vertragsschluss beauftragt) stufenweise im Wege einer Vertragserweiterung beauftrag werden: Leistungsstufe II: Leistungsphase 3+4 gem. HOAI Leistungsstufe III: Leistungsphase 5+6 gem. HOAI Leistungsstufe IV: Leistungsphase 7-9 gem. HOAI Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Zeitraum zwischen der Beauftragung der letzten Leistungsstufe bis zur Beauftragung der weiteren Leistungsstufe nicht mehr als 6 Monate beträgt und der Auftraggeber sie ihm überträgt. Die Übertragung erfolgt in Textform. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten (insbesondere auch nicht auf Entschädigung oder Schadenersatz). Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung durch den Auftraggeber sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet. Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungsphasen liegt das Auftragsende voraussichtlich in 12/2028 (Abschluss LPH 8).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">SSB-UH-2025-1-GP</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: yMNVFhHo0x