Ausschreibung
Generalplanung Leitung 1/3 und Leitung 2 (Wasserstoffleitungen mosaHYc)
AusfĂĽhrung:
Nordrhein-Westfalen
Frist:
28.07.2025 17:00 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Generalplanung Leitung 1/3 und Leitung 2 (Wasserstoffleitungen mosaHYc)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Creos Deutschland GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin eines ca. 1.700 km langen Gashochdruckleitungsnetzes. Das Leitungsnetz dient der öffentlichen Gasversorgung im Bereich des Saarlandes und in weiten Teilen von Rheinland-Pfalz. Zur langfristigen Sicherstellung der Leistungsfähigkeit einer bedarfsgerechten Versorgung der Region wurde ein Investitionsprogramm für die zukunftsfähige Ausrichtung des Gashochdrucknetzes entwickelt. Seit August 2020 darf sich das Saarland hierbei offiziell als HyExpert-Wasserstoffmodellregion bezeichnen. Herzstück der Modellregion sind verschiedene Projekte, die im Zusammenspiel das Konzept für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff im Saarland darstellen, insbesondere das grenzüberschreitende Infrastrukturprojekt mosaHYc. Grundlegendes Ziel des Projektes mosaHYc ist es gemeinsam mit einem französischen Gasnetzbetreiber ein ca. 90 Kilometer langes grenzüberschreitendes Wasserstoffnetz zu schaffen. Durch die Errichtung des mosaHYc-Leitungsnetzes sollen in der Region erste Wasserstoffproduktionskapazitäten aufgebaut und erste industrielle Prozesse in der regionalen Stahlindustrie auf Wasserstoff umgestellt werden und perspektivisch durch den Einsatz von grünem Wasserstoff erhebliche CO2-Einsparungen erzielt werden. Im Rahmen des mosaHYc-Projektes sind auf deutscher Seite (jeweils bis zur Französischen Landesgrenze) zwei Wasserstoffleitungen unter Verwendung bestehender Leitungen als Generalplanung zu planen: - Leitung 1/3 zwischen Fenne, Fürstenhausen und Carling (F), ca. 16,6 km Umwidmung, ca. 2,7 km Neubau - Leitung 3 zwischen Perl und Besch, ca. 6 km Umwidmung, ca. 2,3 km Neubau - Grundlage der Generalplanung bilden die Planungskonzepte und sowie technischen und netzwirtschaftlichen Anforderungen des Auftraggebers. Zum Planungsumfang bei den Neubauabschnitten gehören insbesondere folgende Leistungen / Leistungsbilder: - Trassierung und Planung der Wasserstoffleitung einschl. der betrieblichen Ausrüstung nebst Zubehör (Objektplanung und alle erforderlichen Fachplanungen) - In Abhängigkeit behördlicher oder gesetzlicher Anforderungen an die grenzüberschreitende Leitung ist optional auch die Planung von ggf. erforderlichen Gasanlagen (bspw. Gasdruckregel- und Messanlagen, Zählerstation einschl. Strom- und Telekomanschluss) - Vermessungsleistungen (u.a. topographische Geländeaufnahme im Planungskorridor der Neubauabschnitte, Einmessen von Bohrpunkten, Einmessen von Kopflöchern an den Bestandsleitungen und Einmessen von Schilderpfählen) - Erbringung sämtlicher umweltplanerischer Leistungen für den Planungsgegenstand (insbesondere: Erstellen der Landschaftspflegerischen Begleitpläne gem. § 26 und Anlage 7 HOAI 2021) unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere UVPG, BNatSchG, BImSchG). - Für die Rohr- und Tiefbauleistungen einschl. Zerstörungsfreier Werkstoffprüfung (ZfP) wird eine Rahmenvereinbarungen geschlossen. Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen auch die Erstellung der Ausführungsunterlagen sowie die Leistungsbeschreibungen und -verzeichnisse mit detaillierter Mengenermittlung als Grundlage für die einzelnen, abschnittsweisen Rahmenvertragsabrufe. - Fachliche und terminliche Koordination der vom AG beigestellten Leistungen (bspw. Bodengutachten, Hydrogeologie, Kampfmittelerkundung (Luftbildauswertung)) Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen insbesondere die Erstellung und Zusammenführung aller für die Durchführung der Genehmigungsverfahren notwendigen Unterlagen. Das Genehmigungskonzept (bspw. Einzelgenehmigungen oder Planfeststellungsverfahren) ist zusammen mit dem Auftraggeber im Detail zu erarbeiten und abzustimmen. Anlandungsterminals für Wasserstoff mit einem Durchmesser von 300 Millimeter oder weniger durch Planfeststellung zulassen. - Für Leitung 1/3 soll von der Möglichkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für Leitungen kleiner DN 300 (Option gem. § 43l Abs. 3 EnWG) Gebrauch gemacht werden und alle Abschnitte der Leitung 1/3 (Umwidmungen und Neubauabschnitte) in einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren genehmigt werden. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bietet dabei aufgrund der Konzentrationswirkung sowohl für die rechtssichere Umsetzung des Gesamtvorhabens als auch für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie für die Schaffung der privatrechtlichen Voraussetzungen (vorteilhaft für den Fall erforderlicher Enteignungs-/Besitzeinweisungsverfahren) den geeigneten Rahmen. - Für Leitung 2 sind bislang Einzelgenehmigungen/-zulassungen für die einzelnen Umwidmungs- und Neubauabschnitte angedacht. Für die Erbringung der Leistungsphasen 1 - 4 HOAI ist ein Zeitraum von 10 Monaten ab Auftragserteilung (vsl. ab 11/2025) vorgesehen. Für die Erstellung der Ausführungsunterlagen und Leistungsbeschreibungen (Leistungsphasen Lph. 5 und 6 HOAI) ist ein voraussichtlicher Leistungszeitraum bis 11/2027 anzunehmen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">CDW 2025-0002-EU / 16.02-010</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: nwPIm7nJ8t