Ausschreibung
FORTSETZUNG wegen FRISTVERLÄNGERUNG Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR, BR, HR und NDR (Kopie)
AusfĂĽhrung:
Hamburg
Frist:
01.07.2025 00:59 Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">FORTSETZUNG wegen FRISTVERLÄNGERUNG Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR, BR, HR und NDR (Kopie)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">WICHTIGER HINWEIS: Dies ist kein neues offenes Verfahren! Diese Veröffentlichung dient der Fortsetzung des am 26.05.2025 unter der Nummer 336215-2025 veröffentlichten Verfahrens ZE 2025-110-02 (Auslandskrankenversicherung für entsandte Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Angehörige des WDR, BR, HR und NDR). In diesem Verfahren wurde am 13.06.2025 die Angebotsfrist vom 23.06.2025 auf den 30.06.2023 verlängert, dies aber nicht im elektronischen Projektraum abgebildet. Aus technischen Gründen erfolgt daher die Veröffentlichung eines neuen Projektes. Der Auftrag wird im Übrigen unverändert auf dem bisherigen Stand ausgeschrieben. Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um weltweiten Krankenversicherungsschutz im Vollkostentarif für die in das Ausland entsandten Mitarbeiter/innen und deren mitreisende Familienangehörige des WDR, BR, HR und NDR. Diese Leistung wird federführend vom WDR für sich und die vorgenannten Rundfunkanstalten ausgeschrieben. Hierbei gelten die in dieser Vergabeunterlage nebst Anlagen beschriebenen Rahmenbedingungen für alle teilnehmenden Rundfunkanstalten gleichermaßen, wobei jede Rundfunkanstalt eigene Verträge für die versicherten Mitarbeiter/innen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abschließt. Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich in Ziff. 7 (Leistungsbeschreibung) der Vergabeunterlagen. Versichert werden müssen Krankheitskosten, die im Rahmen ambulanter und stationärer medizinischer Behandlungen und Zahnbehandlungen entstehen. Damit muss der arbeitgeberseitigen Verpflichtung aus § 17 SGB V nachgekommen werden. Demnach soll der Umfang der angebotenen Leistungen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in weiten Teilen entsprechen. Versicherbar sein müssen alle Entsandten und deren mitreisende Angehörige ohne Gesundheitsprüfung (gesetzlich und privat Krankenversicherte). Es besteht keine Abnahmeverpflichtung/Versicherungspflicht der teilnehmenden Rundfunkanstalten im Einzelfall. Die Ausdifferenzierung der Angebote hinsichtlich der Entsendeländer "weltweit incl. Nordamerika" und "weltweit ohne Nordamerika" ist möglich. WDR: Es ist ein wechselnder Bestand von rund 70 bis 100 Personen zu versichern (Stand April 2025); rund 60 Erwachsene / rund 11 Kinder). BR: Es ist ein wechselnder Bestand von rund 50 Personen zu versichern (Stand Stand März 2025; 39 Erwachsene / 6 Kinder). HR: Es ist ein wechselnder Bestand von rund 10 Personen zu versichern (Stand Dezember 2024; rund 6 Erwachsene / rund 2 Kinder). NDR (Beitritt ab 01.01.2026 - ggf. auch früher): Es ist ein wechselnder Bestand von rund 70 Personen zu versichern (Stand Mai 2025; 53 Erwachsene / 17 Kinder). Die Versicherung muss - ggf. unter zur Hilfenahme zusätzlicher Assistance-Vereinbarungen mit dritten Unternehmen - rund um die Uhr für die versicherten Personen ansprechbar sein. Gefordert wird eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren zum Anbieterpreis unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit mit der einmaligen Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (Ausnahme vertragliches Sonderkündigungsrecht z.B. bei Täuschung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten). Der Auftragnehmer kann bis zu 6 Monate vor Ablauf der 3 Jahre einen neu kalkulierten Beitrag für das 4. Jahr nennen, der vom WDR akzeptiert oder abgelehnt werden kann. Der WDR wird nach Prüfung entweder die vertragliche Verlängerungsoption ziehen oder der Vertrag endet nach der vereinbarten Vertragslaufzeit von 3 Jahren. Der Auftragnehmer kann nicht zum Ablauf des 3. Jahres ordentlich kündigen, da dem WDR die einseitige Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr zusteht. Geplanter Vertragsbeginn für den WDR ist der 01.10.2025. Es soll keine Anpassung an das Kalenderjahr erfolgen. Der Vertragsbeginn der einzelnen Rundfunkanstalten kann hiervon abweichen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">ZE 2025-110-02</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: MoVgmeJBfP