Ausschreibung
Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzinfrastrukturen im Projektgebiet 1
AusfĂĽhrung:
Mecklenburg-Vorpommern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzinfrastrukturen im Projektgebiet 1</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Der Landkreis Nordsachsen als Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Ausbaugebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Das Ausbaugebiet umfasst die Kommunen Delitzsch, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau und Wiedemar. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Adresspunkte, die als sog. graue Flecken eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 100 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten drei Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Landkreis Nordsachsen verfolgt die Zielstellung, einer möglichst flächendeckenden Errichtung des Gigabitnetzes im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Anschlüsse. Mit der Fertigstellung des Gigabitnetzes müssen alle ausgeschriebenen Adresspunkte im Ausbaugebiet (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das Gigabitnetz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden können. Aufgrund des Upgrades müssen auch besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse mit einer Bandbreite mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel dürfen ausschließlich zur Errichtung und zum Betrieb des Gigabitnetzes verwendet werden, welches im Eigentum des Konzessionsnehmers steht. Der Konzessionsnehmer erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechenden Breitbandinfrastrukturen unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Zuwendungen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das Gigabitnetz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">E75514622</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: CGEiVutdLS