Ausschreibung

Flughafen München GmbH - Grünstrombeschaffung PPA

AusfĂĽhrung:

Bayern

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Flughafen München GmbH - Grünstrombeschaffung PPA</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Die Auftraggeberin beabsichtigt, ihre Stromversorgung um "Grünstrom" zu ergänzen, um auch damit einen nachhaltigen Beitrag zu ihren eigenen und den weltweiten Klimazielen zu leisten. Dafür soll "Grünstrom" im Wege einer Vermarktung ohne Inanspruchnahme einer Zahlung nach § 19 oder § 50 EEG 2023 beschafft werden. Geliefert werden sollen insgesamt rund 40 GWh p.a aus Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Der Lieferbeginn soll sich direkt an den Probebetrieb des Windparks anschließen (erstmaliger kommerzieller Betrieb), wünschenswert in 2026, spätestens ab dem 01.01.2028. Aus der Stromerzeugung im Windpark sind auch Herkunftsnachweise (HKN; wie definiert in § 3 Nr. 29 EEG, auch zu Zwecken des § 42 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 5 Nr. 1 EnWG) oder vom Umweltbundesamt anerkannte Guarantees of Origin (GoO) betreffend die Herkunft von Strom aus den OWEA gemäß Artikel 15 der Europäischen Richtlinie 2009/287 EG (nachstehend auch kurz "Zertifikate") nachzuweisen und zu liefern. Die Auftraggeberin rechnet dabei den Erhalt der Zertifikate auf ca. 4.000 Benutzungsstunden/a aus dem Windpark. Im Rahmen der zu treffenden vertraglichen Abreden können transparente Ersatzbeschaffungen vergleichbarer Zertifikate (Ersatz-HKN oder vom Umweltbundesamt anerkannter Ersatz-GoO) ausnahmsweise auch aus der Stromerzeugung anderer Erneuerbarer Bestandsenergieanlagen "Wind" und "Solar" stammen. Die mit der Strombelieferung aus dem Windpark korrespondierenden Zertifikate sind (ebenso wie vergleichbare Zertifikate im Falle einer Ersatzbeschaffung) im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme an die Auftraggeberin zu übertragen. Die Stromlieferung hat in einen von der Auftraggeberin noch zu benennenden Bilanzkreis in Deutschland in der Form von Wechselstrom (3-phasig) mit einer Frequenz von 50 Hz zu erfolgen. Die Auftraggeberin bündelt ihre externen Strombezüge in einem Gesamtportfolio, das durch einen von ihr noch beizustellenden Dienstleister bewirtschaftet werden wird. Die Benennung eines externen Dienstleisters durch die Auftraggeberin wird möglicherweise erst nach Vertragsabschluss des PPA erfolgen. Der Auftragnehmer hat zur Erzeugung aus dem angebotenen Windpark der Auftraggeberin und/oder ihrem von ihr noch zu bestimmenden Dienstleister am Vortag (day ahead) verbindlich viertelstundenscharf einen Erzeugungslastgang anzumelden und trägt für den im Anschluss von der Auftraggeberin bestätigten Erzeugungslastgang das Risiko (viertelstundenscharfe Fahrplanlieferung day ahead). Erwartet wird vom Auftragnehmer ferner eine viertelstundenscharfe Fahrplanprognose bis D+3. Inbetriebnahme des Windparks nach dem EEG und Lieferbeginn haben möglichst in 2026 und innerhalb eines Kalenderjahres zu erfolgen. Übergangsweise kann vor kommerzieller Inbetriebnahme der in dem angebotenen neuen Windpark zusammengefassten OWEA vom Auftragnehmer eine Versorgung aus bereits errichteten und in Betrieb genommenen Windenergieanlagen (WEA) wünschenswert ab 2026 bis spätestens 31.12.2027 erfolgen, soweit auch dann die Vermarktung ohne Inanspruchnahme einer Zahlung nach § 19 Abs. 1 EEG 2023 oder einer vergleichbaren Regelung erfolgt und daher mit der Stromlieferung korrespondierend Zertifikate wie vorstehend beschrieben übertragen werden können. Der spätestmögliche Lieferbeginn aus derartigen Bestandsanlagen ist der 01.01.2027. Die Grundlieferzeit beträgt in jedem Fall 10 Jahre ab Lieferbeginn. Näheres siehe Vergabeunterlagen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2025-1004389</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: kUwSjH4dNd