Ausschreibung

Fang und Besenderung von Wölfen in Sachsen-Anhalt

AusfĂĽhrung:

Niedersachsen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Fang und Besenderung von Wölfen in Sachsen-Anhalt</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">1. Ziel der Leistung Das Vorhaben dient dem Fang und der Besenderung von 4-8 Wölfen. Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben, Tangerhütte, ausschließlich auf den Liegenschaften der Bundesforst. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis). Dies dient zur Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 2. Leistungsumfang Fang und Besenderung von Wölfen in einem Zeitumfang von 2 Wochen im November 2024, sowie zur Erfassung deren Aktivitäten, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 3. Technische Spezifikation Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden. 4. Termine Vertragsdauer: 01.11.2024 -31.12.2024 Abhängig von den Fangperioden 5. Sonstige Bestimmungen Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) mit bei Auftragsbeginn vorzulegen.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">WZI/98/2023_02</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: dGWlkQDtvI