Ausschreibung

Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf

AusfĂĽhrung:

Nordrhein-Westfalen

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Fahrradleasing für die Mitarbeitenden des Kreises Warendorf</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Der Auftraggeber ist bestrebt, ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Fahrradleasing für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte, nachfolgend zusammen: "Mitarbeitende") zu verwirklichen. Der Auftraggeber möchte seinen Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktiver Arbeitgeber sowie als Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz das Leasing eines Fahrrades (Fahrradleasingmodell) anbieten, das, verglichen mit dem Barkauf eines Fahrrades, für die Mitarbeitenden wirtschaftlich vorteilhaft sein muss. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Fahrädern für alle Mitarbeitenden des Auftraggebers soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Mitarbeitenden werden, sondern der Auftraggeber, der das Fahrrad den jeweiligen Mitarbeitenden im Rahmen eines Überlassungsvertrags zur Verfügung stellt. Das Fahrrad-Angebot muss den Vorgaben des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (nachfolgend: TV-Fahrradleasing) sowie dem Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW) entsprechen. Gegenstand des vergebenen Auftrages ist vor diesem Hintergrund eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings an die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung (11.06.2025) und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2029. Zuschlagserteilung der Altausschreibung war am 6. Januar 2022, sodass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung - bei einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren - mit Datum vom 5. Januar 2026 endet. Vor dem 6. Januar 2026 dürfen aus der vorliegenden Rahmenvereinbarung deshalb keine Einzelleasingverträge für Tarifbeschäftigte abgerufen werden, soweit nicht die insoweit bereits bestehende Rahmenvereinbarung vorzeitig endet. Die Beamten sind im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung nun erstmals von der Rahmenvereinbarung umfasst. Der Auftraggeber hat unter Berücksichtigung von bekannten Verrentungen, beginnender Altersteilzeit und Kündigungen derzeit 1.250 berechtigte Tarifbeschäftigte sowie aktuell 300 Beamte. Bei vollem Ansatz ergeben sich in Summe mithin 1.550 mögliche Nutzungsberechtigte. Auf der Grundlage von Erfahrungswerten geht der Auftraggeber davon aus, dass in den ersten zwei Vertragsjahren 8 % der Nutzungsberechtigten ein Fahrrad in Anspruch nehmen wird (= 124 Einzelleasingverträge) und in der verbleibenden Vertragslaufzeit 4 % pro Jahr (= 62 Einzelleasingverträge). Die Reduzierung der geschätzten Abnahmemenge in dem verbleibenden Vertragszeitraum begründet sich u. a. in der Annahme, dass ein Teil der Nutzungsberechtigten das zunächst geleaste Fahrrad kauft und deshalb kein neues Fahrrad least. Hiervon ausgehend beläuft sich das in Aussicht genommene Auftragsvolumen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung auf 186 Einzel-Leasingverträge. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Einzel-Leasingverträgen festgelegt. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf Abruf einer bestimmten Mindestabnahmemenge.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">25-10-0101</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: ZQRRY5JYWS