Ausschreibung
Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für Technische Anlagen im Außenbereich für die Sanierung des Schwimmer- und Springerbeckens im Freibad „Mein Bachei“, Bad Reichenhall
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung für Technische Anlagen im Außenbereich für die Sanierung des Schwimmer- und Springerbeckens im Freibad „Mein Bachei“, Bad Reichenhall</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Beschafft werden Planungsleistungen im Leistungsbild technische Ausrüstung für Technischen Anlagen in Außenanlagen gem. §§ 53 Abs. 2, 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9, sowie hinsichtlich der zu beplanenden Drainagen und neuen Grundleitungen im Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (zusätzliche Leistung). Maßgeblich für die Kalkulation des Angebots und die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage E – E.1. – E.4.) Die Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung werden stufenweise beauftragt, zunächst die der Stufe 1 (Leistungsphase 1 und 2) gemäß beigefügtem Ingenieurvertrag (Vergabeunterlage E- E.1) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen und Leistungsstufen– ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Es wird bereits jetzt auf das Folgende hingewiesen: Die Abrechnung der Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung erfolgt auf der Grundlage einer insgesamt einheitlichen Honorarbezugssumme für alle Anlagen gem. § 56 HOAI. Mit dem Grundhonorar sind alle Erschwernisse des Bauvorhabens, insbesondere - aber nicht nur - der Umbauzuschlag und mitverarbeitete Bausubstanz vollumfänglich abgegolten. Eine gesonderte Vergütung findet nicht statt. Die beauftragten Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. Ziffer 3.1.2 werden pauschal vergütet. Mit dem Pauschalhonorar sind alle Erschwernisse des Bauvorhabens, insbesondere - aber nicht nur - der Umbauzuschlag und mitverarbeitete Bausubstanz vollumfänglich abgegolten. Eine gesonderte Vergütung findet nicht statt.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">E48594833</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: hYnUw2Ft2X