Ausschreibung

F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten

AusfĂĽhrung:

Hamburg

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten. 1. F&W sucht kleinere und (mittel-)große Architekturbüros als Rahmenvertragspartner, die in den nächsten Jahren Hochbauprojekte vor allem im Wohnungs- und Sozial- sowie Sonderbau in der Rolle eines Generalplaners durchführen. 2. Der jeweilige Umfang der über die eigene Objektplanung für Gebäude und Innenräume hinausgehenden Leistungen wird in der Regel für die Neubauvorhaben den üblichen Objektplanungsstrukturen bei Einsatz eines Generalplaners entsprechen, vor allem also die Tragwerksplanung und die technische Ausrüstung ("TGA") sowie die Bauphysik und den Brandschutz umfassen. Im Einzelfall können aber auch - je nach den speziellen Projektanforderungen - alle weiteren Leistungsbilder der HOAI ganz oder teilweise zu erbringen sein. Abweichend von dem Regelfall Generalplanung wird es auch Projekte geben, wo der Abruf (zunächst) nur die klassische Objektplanung umfasst und andere Sonderfachleute direkt durch F&W beauftragt werden, die dann aber möglicherweise im Projekt zu steuern sind. Im Übrigen besteht häufig auch das Bedürfnis, in den frühen Phasen einer Projektentwicklung zunächst einen Rahmenvertragspartner mit einer Vorstudie bzw. Machbarkeitsuntersuchung als besondere Leistung zu beauftragen. 3. Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mit Hilfe eines konkreten Planungsvorhabens. Die Beauftragung dieser Planungsleistungen stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d. h. F&W beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag auf die Rahmenvereinbarung mit der Generalplanung dieser Planungsleistungen beauftragt wird. Dazu ist - nach derzeitigem Planungsstand - unter anderem ein Angebot für die Vergütung der eigenen Objektplanung - entsprechend der Systematik der HOAI und der Nebenkosten zu unterbreiten sowie ein Generalplanerzuschlag auf solche Leistungen, die zusätzlich im Projektverlauf in die Leistungspflicht des Generalisten aufgenommen werden müssen, zu benennen. 4. Die Bieter, die mit ihrem Angebot für das angebotene Planungsvorhaben ebenfalls überzeugen konnten, werden - wie der erstplatzierte Bieter - Rahmenvereinbarungspartner und können damit bei einem der folgenden Abrufe mit der Planung anderer Hochbauprojekte von F&W beauftragt werden. 5. Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird F&W als Zuschlagskriterien die Höhe des Honorars - angelehnt an die HOAI - mit der stärksten Gewichtung (30 bis 50 %), das Organisationskonzept und die Qualifikation des Planungsteams sowie erste Ideenskizzen zur Realisierung der Planungsziele und ggfs. der verbindlichen Projekttermine mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F&W Funktionsbeschreibungen bzw. andere Vorgaben zu den Planungszielen und ggfs. weitere Vergabeunterlagen für das zu planende Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert ausgewählte Generalplaner (i.d.R. mindestens drei) - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Modalitäten der finalen Angebotsabgabe werden von F&W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb sowie zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der festgelegten Einreichungsfrist geöffnet werden. 6. Bezüglich der Beauftragung von Vorstudien bzw. Machbarkeitsuntersuchungen behält sich F&W vor, diese "freihändig" im Wege eines Direktauftrags - ggfs. unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen - an Rahmenvertragspartner zu vergeben. Dabei ist allerdings beabsichtigt, regelmäßig unter den Rahmenvertragspartnern mit dem Ziel zu wechseln, dass diese nach Möglichkeit und Qualifikation gleichmäßig beauftragt werden. 7. In der Regel wird der Abruf zunächst die ersten Leistungsphasen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, also die eigenen Leistungen des Architekten, vorsehen. Die weiteren notwendigen Planungsleistungen (z. B. Tragwerksplanung) werden dann in der ersten Phase der Planung objektspezifisch gemeinsam definiert. Nach Abschluss der Bedarfsermittlung können die als notwendig erkannten Leistungen dem Generalplaner übertragen und sein Leistungsumfang erweitert werden. 8. F&W legt besonderen Wert auf die Beachtung der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsziele. 9 Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sind insbesondere aufgrund der fehlenden Planbarkeit von Baugrundstücken nur schwer prognostizierbar. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Gesamtwert der geplanten Investitionen für Generalunternehmer- und -übernehmerleistungen in den vier Jahren der Vertragslaufzeit etwa 100 Mio. Euro (netto) zzgl. der genannten Option betragen. Der insofern unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstwert beträgt 150 Mio. Euro (netto).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">VVmT 344-2025</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: sLRBz83hIZ