Ausschreibung
Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
AusfĂĽhrung:
Berlin
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Evaluation des Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Das Adoptionshilfe-Gesetz sieht in § 16 AdVermiG und in § 8 AdWirkG eine Evaluation des jeweiligen Gesetzes vor. Danach ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Auswirkungen der §§ 2a, 2b, 2c, 2d, 8a, 8b und 9a AdVermiG bzw. der §§ 1, 2 und 4 bis 7 AdWirkG und über etwaige Anpassungsbedarfe bei diesen Vorschriften bis zum 30. September 2026 vorzulegen. Dabei soll insbesondere überprüft werden, ob folgende Regelungsziele erreicht wurden (BT-Drs. 19/16718, S. 57 f.): - Eindämmung unbegleiteter Auslandsadoptionen (§ 2a, § 2b AdVermiG, §§ 1, 2, 4 bis7 AdWirkG) - Sicherstellung der Kindeswohldienlichkeit durch Einhaltung der neu eingefügten Schutzstandards bei Auslandsadoptionen (§ 2c, § 2d AdVermiG, §§ 1, 2, 4 bis 7 AdWirkG) - Förderung von Kontakt und Informationsaustausch zwischen Herkunftseltern und Adoptivfamilie zum Wohl des Kindes (§ 8a, § 8b AdVermiG) - Bessere Beratung bei Stiefkindadoptionen zur Vermeidung der Adoption aus sachfremden Motiven (§ 9a AdVermiG) Als rückblickende Erfolgskontrolle zu einer in Kraft getretenen Rechtsvorschrift handelt es sich um eine sogenannte retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung. Diese dient allgemein dazu, die Zielerreichung von Gesetzen zu untersuchen und Aussagen zu ggf. notwendigen Novellierungen der Regelungen zu treffen. Für die Evaluation des Adoptionshilfe-Gesetzes ist demnach zu untersuchen, ob bzw. inwieweit die Regelungen in den §§ 2a, 2b, 2c, 2d, 8a, 8b und 9a AdVermiG bzw. den §§ 1, 2 und 4 bis 7 AdWirkG zur Erreichung der genannten Regelungsziele führen bzw. beitragen. Dabei sollen insbesondere Erkenntnisse zur Effektivität, Praktikabilität und Akzeptanz der Regelungen sowie zu möglichen Nebenfolgen zusammengetragen und im Hinblick auf etwaige Anpassungsbedarfe der Regelungen ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang soll ferner überprüft werden, inwieweit das Ziel des Ausbaus und der Stärkung der Beratungsstrukturen in der Adoptionsvermittlung und -begleitung erreicht wurde, da die Umsetzung der Aufgabenkataloge sowie die vorgesehenen Kooperationen der AVSen wichtige Gelingensbedingungen für die Effektivität und Akzeptanz der Regelungen zur fachlichen Adoptionsbegleitung nach den §§ 8a bis 9a AdVermiG sind.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">BMFSFJ_2022_009</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: JfB7jX2Q8c