Ausschreibung
Erweiterung und Umbau Seniorenstift Neuhausen
AusfĂĽhrung:
Bayern
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Vergabe von Fachplanungsleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär der LPH 1-9 gem. § 55 Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, für Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Die Stiftung Seniorenstift Neuhausen ist eine staatlich verwaltete Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie wurde mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 21. Juli 1964 (Urkunde Nr. IA4 – 539 -4 V/4) mit dem Zweck gegründet, blinde Frauen – insbesondere ehemalige Schülerinnen der Landesblindenanstalt – im Heim zu betreuen. Das Bestandsgebäude ist winkelförmig konzipiert, besteht aus zwei Baukörpern unterschiedlichen Baualters (jüngerer Baukörper von 1993) und verfügt über eine Bruttogrundfläche von rund 7.910 m². Es umfasst drei bzw. auf einem Schenkel vier oberirdische Geschosse sowie ein Untergeschoss. Das Gebäude ist straßenbegleitend errichtet und grenzt auf der Rückseite an eine parkähnliche Freifläche mit altem Baumbestand. Es liegt ein einfacher Bebauungsplan (Baulinienplan der Landeshauptstadt München) vor. Das Wohnheim in der Winthirstraße 20 in München-Neuhausen soll erweitert werden. Aktuell stehen 89 Wohnheimplätze zur Verfügung. Geplant ist die Schaffung von etwa 13 zusätzlichen Plätzen für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen durch den Neubau von rund 20 Zimmern. Die neuen Wohnheimplätze sollen in 1- und 2-Bettzimmern untergebracht werden und jeweils über eine barrierefreie, rollstuhlgerechte Nasszelle gemäß DIN 18040 (Ausführung R) verfügen. Im Zuge der Maßnahme sind auch die bestehenden Zimmer und Bäder so umzubauen, dass sie den R-Anforderungen entsprechen. Auch die Gemeinschaftsbereiche sind funktional und gestalterisch anzupassen. Besonderes Augenmerk gilt der Raumakustik und der Beleuchtung. Die Erschließung ist durchgängig barrierefrei zu gestalten und hat auch die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit zu berücksichtigen – etwa durch taktile Leitsysteme und kontrastreiche Gestaltungen. Ein Anbau sowie eine Aufstockung sind gleichermaßen denkbar und sollen im Zuge der weiteren Planung geprüft werden. Die Baumaßnahme ist im laufenden Betrieb des Hauses umzusetzen. Die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen im weiterhin genutzten Bestandsgebäude bildet eine grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung. Die Maßnahme soll durch den Freistaat Bayern im Rahmen der Fördermaßnahme PflegesoNahFöR nach der geltenden Investitionskostenrichtlinie gefördert werden. Ein förderfähiger Planungsstand ist bis Ende Januar 2026 erforderlich. Der Abschluss der baulichen Maßnahmen ist bis Ende 2029 vorgesehen. Ein Objektplaner Gebäude ist bereits beauftragt.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">LOT-0001 SNW20-HLS</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: 0PWbLp2yW4