Ausschreibung

Erweiterung und Sanierung Grundschule Erbshausen – Objektplanung Gebäude undInnenräume

AusfĂĽhrung:

Rheinland-Pfalz

Frist:

Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Erweiterung und Sanierung Grundschule Erbshausen – Objektplanung Gebäude undInnenräume</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume(Architektenleistung nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff) ● stufenweise Beauftragungder Grundleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 (Restleistungen) und 3 bis 9 (vollständig) |vorerst nur Stufen 1+2 mit LPH 1+2 (Restleistungen) und 3+4 (vollständig einschl. zugehörigerBesonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken beiFörderverfahren sowie Beraten und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis –FAG (Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst) | Restleistungen LPH 1 + 2nach eigener Einschätzung des Bewerbers ● Die Beauftragung ist entsprechend derBereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf dieBeauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen,besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäudeund Innenräume vgl. Vorplanung mit Kostenschätzung (Teilleistungen LPH 1+2) als Grundlagefür die weitere Bearbeitung erbracht. ● Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit denvorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. ● Die wesentlichen Informationen könnenden Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werdenden ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: MitInkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an MindestundHöchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerteaus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textformtreffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorarals die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werdenkann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweiligeBasishonorarsatz als vereinbart.</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">2024-10</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: h6w6ScBfFS