Ausschreibung
Erweiterung und Sanierung Grundschule Erbshausen – Fachplanung TechnischeAusrüstung ELT + FA
AusfĂĽhrung:
Rheinland-Pfalz
Frist:
Uhr
Leistungsbeschreibung:
<div class="h1">Titel</div>
<div class="pre">Erweiterung und Sanierung Grundschule Erbshausen – Fachplanung TechnischeAusrüstung ELT + FA</div>
<div class="h1">Beschreibung</div>
<div class="pre">Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung (HOAI2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.) für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 + 6 ●Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 und 5 bis 9 | Der AG gehtdavon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 (HLS) erforderlich sein wird. | vorerst nur Stufen 2 mitLPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster(nach HAV-KOM) ● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken beiFörderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittelbeabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiterenStufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht; ● Es wurden noch keinePlanungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung ELT + FA erbracht. ● Eswird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV dieZielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. ● Die wesentlichen Informationen könnenden Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werdenden ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ●Hinweis: MitInkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an MindestundHöchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerteaus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textformtreffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeresHonorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbartwerden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen derjeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.</div>
<div class="h1">Interne Kennung</div>
<div class="pre">2024-13</div>
Zusammenfassung:
Tätigkeiten:
Details:
- Auftraggeber
- AusfĂĽhrungsfristen
- Vergabeunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Und vieles mehr …
oder:
Id: tiCjJQkBkE