Ausschreibung

Erweiterung und energetische Sanierung - Bildungszentrum der TK in Salzhausen - Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverf.

AusfĂĽhrung:

Schleswig-Holstein

Frist:

18.05.2026 15:00 Uhr

Leistungsbeschreibung:

<div class="h1">Titel</div> <div class="pre">Erweiterung und energetische Sanierung - Bildungszentrum der TK in Salzhausen - Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverf.</div> <div class="h1">Beschreibung</div> <div class="pre">Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: - Städtebauliches Konzept - Hochbauliches Konzept - Funktionales Konzept Die dargestellte Reihenfolge impliziert keine Wertung oder Gewichtung der einzelnen Kriterien gegen- oder untereinander. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 Abs. 2 RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträgerinnen und Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33ff. HOAI mindestens der Leistungsphase 3 (sowie ggf. Nacharbeiten der Leistungsphasen 1 und 2 - vgl. Term Sheet) beauftragen wird. Die Ausloberin strebt ausdrücklich eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8 der HOAI an. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise (vgl. Term Sheet). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (hierzu zählen z.B. die Nichteinigung bei Vertragsschluss und die Sicherung der Finanzierung). Die Ausloberin behält sich vor, im weiteren Projektverlauf die Ausführung der Bauleistungen (ganz oder ggf. teilweise) an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. In diesem Fall wäre es ggf. möglich, dass der beauftragte Architekt bzw. die Architektin statt mit der vollständigen Leistungsphase 5 mit der Erbringung der qualitätssichernden Leistungen der Leistungsphase 5 beauftragt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfassenden bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Sofern sich herausstellt, dass ein Planungsteam der Kategorie "Junge Büros" als Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt hat, behält sich die Ausloberin vor die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen Architekturbüro als Bieterinnen und Bieter bzw. Bietergemeinschaft oder als Nachunter-nehmerin bzw. Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für "Büros mit Bauerfahrung" erfüllt werden. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass der 1. Preisträger kein Angebot einreicht oder die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, behält sich die Ausloberin vor, alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebots (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufzufordern, zu einem Verhandlungsgespräch einzuladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufzufordern. Den Zuschlag erhält in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung bestimmter Zuschlagskriterien, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt in diesem Fall mit einer Gewichtung von mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).</div> <div class="h1">Interne Kennung</div> <div class="pre">3931.02 LB</div>

Zusammenfassung:

Tätigkeiten:

Details:

  • Auftraggeber
  • AusfĂĽhrungsfristen
  • Vergabeunterlagen
  • Bekanntmachungstext
  • Und vieles mehr …
oder:
Id: LUQj8jgPvY